Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe bis zum Mutterschutz als Studentin nebenbei in einem 630,00 DM Job gearbeitet. Nun bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe von 18,60 DM / Tag. Wird dieses Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld i.H. von 600 DM angerechnet, so daß ich nur noch die Differenz bis 600 DM als Erziehungsgeld bekomme, oder bekomme ich voll die 600 DM Erziehungsgeld, da mein Mutterschaftsgeld aus einem Teilzeitjob resultiert ? Herzlichen Dank im voraus ! Karina
Liebe Karina, laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld, das der Mutter in der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt gewährt wird, wird auf das EG bis zu DM 20 täglich angerechnet. EG wird nur ergänzend gewährt, wenn das Mutterschaftsgeld niedriger als DM 600 ist. Das Mutterschaftsgeld wird dann durch das EG bis auf DM 600 aufgestockt. Ausnahme: - Mutterschaftsgeld wird aufgrund TZ-Tätigkeit (bis 19 Std. / Woche) gezahlt, dann darf das Mutterschaftsgeld nicht auf das EG angerechnet werden N. Bader
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort, aber noch eine Frage dazu: ist die Teilzeittätigkeit vor der Geburt gemeint oder eine Teilzeittätigkeit nach der Geburt ? Danke! Karina
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