Und zwar ist es bei mir folgende Situation. Ich war bis vor kurzem als Kassiererin in einem Freibad beschäftigt. Das war bis Anfang des Jahres.Von 1.11.2011-Mitte März 2012 bekam ich dann wieder Arbeitslosengeld,da meine Arbeit eine Saisonarbeit war,und ich mich dann immer dort melden musste ab 1.11. Dann hatte ich mein letztes Erziehungsjahr dann genommen ab 12.3.dieses Jahres,da ich nach LUkas nur kurz zuhause war und wieder arbeiten ging. Am 31.10.endet dann mein Erziehungsjahr und ich bin dann offiziell aus meiner Arbeitsstelle raus. Nun bin ich gottseidank wieder schwanger,und habe E.T.am 20.8.heuer. Nun zu meiner Frage,bekomme ich denn trotzdem noch Mutterschutz und Mutterschaftsgeld? Wie ist das denn anschliesend mit der Erziehungszeit fürs zweite Kind und das Erziehungsgeld? Können sie mich da informieren? Kenne mich jetzt gar nicht richtig aus,da ich ja jetzt nicht direkt arbeite sondern Erziehungszeit habe,das letzte Jahr,von meinem Sohn.
von Mopelchen am 20.05.2012, 09:55