Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Bei Krankheit meiner Tochter bekomme ich von der gesetzlichen Krankenkasse Kinderkrankengeld (Ich weiß nicht, ob das die korrekte Bezeichnung ist) für maximal 10 Tage im Jahr. Dadurch verringert sich jedoch mein Nettogehalt. Entsteht mir dann nicht ein Nachteil, wenn dieses durch Krankheit eines Kindes geminderte Gehalt zur Eltergeldberechnung des nächsten Kindes herangezogen wird? Ich habe im Netz leider nichts dazu gefunden... Vielen Dank für Ihre engagierte Arbeit im Forum! Kristin
von Kristin2014 am 08.06.2014, 21:57