Kristin2014
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Bei Krankheit meiner Tochter bekomme ich von der gesetzlichen Krankenkasse Kinderkrankengeld (Ich weiß nicht, ob das die korrekte Bezeichnung ist) für maximal 10 Tage im Jahr. Dadurch verringert sich jedoch mein Nettogehalt. Entsteht mir dann nicht ein Nachteil, wenn dieses durch Krankheit eines Kindes geminderte Gehalt zur Eltergeldberechnung des nächsten Kindes herangezogen wird? Ich habe im Netz leider nichts dazu gefunden... Vielen Dank für Ihre engagierte Arbeit im Forum! Kristin
Hallo, ja, das mindert das EG - aber doch nur minimal. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, aber da das nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat wird das nicht ersetzt. Allerdings werden diese 10 Tage das Elterngeld nur minimal senken. Alternativ kannst Du anstelle von Kindkranktagen auch Urlaub nehmen.
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