Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

Frage: Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

fabsy

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, wir erwarten am 26.6. (zumindest errechnet) unser zweites Kind. Mein Mann würde gern den 1. und 7. Lebensmonat Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Sein Gehalt bekommt er aber immer am 15. des Folgemonats - das Gehalt vom Monat Juni also am 15.7., in dem Monat, wo er auch Elterngeld beziehen möchte. Kommt es da zu einer Überschneidung bzw. Anrechnung? Würde ggf. das Juni-Gehalt anteilig auf die 5 Tage vom 26.-30.6. angerechnet werden? Vielen Dank!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, würde mich sehr gerne Informieren wie das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld in meinem Fall aussehen würde! Zu meiner Geschichte....Meine erste Tochter kam 20.05.2012 auf die Welt bin ziemlich rasch wieder schwanger geworden und wir werden unser zweites Kind voraussichtlich 03.06.2013 bekommen. Hab schon mit meiner Krankenkasse tele ...

Hallo Frau Bader, hab Ihnen in einem vorherigen beitrag eine Frage gestellt was mein Mutterschutz und Elterngeld angeht. Hätte aber noch eine Frage was würde ich von der Elterngeldstelle bekommen wenn ich mein jetzige Elternzeit nicht vorzeitig beende, sondern nur bei der KK einen neuen Antrag auf Mutterschutz stelle und nach der Geburt des zweiten ...

Sehr geehrte Frau Nicole Bader, wir haben ein kleines Problem bezüglich des AG-Anteils zum Mutterschaftsgeld. Folgende Situation: Am 31.08.12015 (Mutterschutz ab dem 28.07.15) ist unser 2 Kind Malea zu Welt gekommen. Zu der Zeit befand ich mich aber noch in Elternzeit mit unserem ersten Kind bis zum 02.08.2015. Somit hat sich beides überschni ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 4.8.2016 geboren. Ich erhalte 12 Monate Basiselterngeld- also bis 4.8.2017. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.7.2017 aus. Ich habe beim AG bis zum 31.7.2017 Elternzeit eingereicht. Nun wird mein Arbeitsverhältnis beim gleichen AG weiterlaufen- jedoch werde ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrei ...

Guten Tag, Meine Frau ist seit der Geburt unsere ersten Kindes seit Ende März 2015 in Elternzeit für 2 Jahre mit gesplitterter Auszahlung auf 2 Jahre. Jetzt komm unsere 2tes Kind Ende Mai, mein Frau geht also noch einen Monat arbeiten bis zum Mutterschutz. Vor dem ersten Kind war sie voll erwerbstätig. Wie wird hier bzw. Was wird hier zur Berech ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...