Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

Frage: Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

fabsy

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, wir erwarten am 26.6. (zumindest errechnet) unser zweites Kind. Mein Mann würde gern den 1. und 7. Lebensmonat Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Sein Gehalt bekommt er aber immer am 15. des Folgemonats - das Gehalt vom Monat Juni also am 15.7., in dem Monat, wo er auch Elterngeld beziehen möchte. Kommt es da zu einer Überschneidung bzw. Anrechnung? Würde ggf. das Juni-Gehalt anteilig auf die 5 Tage vom 26.-30.6. angerechnet werden? Vielen Dank!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, würde mich sehr gerne Informieren wie das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld in meinem Fall aussehen würde! Zu meiner Geschichte....Meine erste Tochter kam 20.05.2012 auf die Welt bin ziemlich rasch wieder schwanger geworden und wir werden unser zweites Kind voraussichtlich 03.06.2013 bekommen. Hab schon mit meiner Krankenkasse tele ...

Hallo Frau Bader, hab Ihnen in einem vorherigen beitrag eine Frage gestellt was mein Mutterschutz und Elterngeld angeht. Hätte aber noch eine Frage was würde ich von der Elterngeldstelle bekommen wenn ich mein jetzige Elternzeit nicht vorzeitig beende, sondern nur bei der KK einen neuen Antrag auf Mutterschutz stelle und nach der Geburt des zweiten ...

Sehr geehrte Frau Nicole Bader, wir haben ein kleines Problem bezüglich des AG-Anteils zum Mutterschaftsgeld. Folgende Situation: Am 31.08.12015 (Mutterschutz ab dem 28.07.15) ist unser 2 Kind Malea zu Welt gekommen. Zu der Zeit befand ich mich aber noch in Elternzeit mit unserem ersten Kind bis zum 02.08.2015. Somit hat sich beides überschni ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 4.8.2016 geboren. Ich erhalte 12 Monate Basiselterngeld- also bis 4.8.2017. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.7.2017 aus. Ich habe beim AG bis zum 31.7.2017 Elternzeit eingereicht. Nun wird mein Arbeitsverhältnis beim gleichen AG weiterlaufen- jedoch werde ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrei ...

Guten Tag, Meine Frau ist seit der Geburt unsere ersten Kindes seit Ende März 2015 in Elternzeit für 2 Jahre mit gesplitterter Auszahlung auf 2 Jahre. Jetzt komm unsere 2tes Kind Ende Mai, mein Frau geht also noch einen Monat arbeiten bis zum Mutterschutz. Vor dem ersten Kind war sie voll erwerbstätig. Wie wird hier bzw. Was wird hier zur Berech ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...