Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, da ich zum Ende der Elternzeit betriebsbedingt gekündigt werde, erhalte ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine größere Abfindung. Ich bin geschieden und bekomme von meinem Exmann Ehegatten- und Kindesunterhalt für unsere Tochter. Mein Exmann sagte, dass die Abfindung als Einkommen zu werten ist und folglich auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird, so als wenn ich einen Job hätte. Er meint, die Summe wird durch 12 geteilt, daraus ergibt sich dann mein monatliches Einkommen. Können Sie mir sagen, ob diese Formel korrekt ist? Es soll ja gerecht und korrekt berechnet werden. Da ich sobald meine Tochter in den Kindergarten geht, wieder teilzeit arbeiten möchte, würde mich noch interessieren, ob in dem Fall, wo ich ein Einkommen durch einen Job (oder Arbeitslosengeld) habe, zusätzlich auch noch die Abfindung auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird? Vielen Dank und mfG, Claudi
Hallo, Auf das Arbeitseinkommen anzurechnen sind nur solche Abfindungen, die u. a. im Rahmen einer Einzelmaßnahme des Arbeitgebers anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt worden sind, soweit sie dem Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen und somit den sozialen Besitzstand wahren wollen. In diesem Falle hat die Abfindung Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltspflichtiges Einkommen Hat der Unterhaltsschuldner aber sofort eine neue Arbeitsstelle erhalten oder endet die Arbeitslosigkeit vor Ablauf des prognostizierten Zeitraumes, ist der nicht verbrauchte Teil unterhaltsrechtlich wie sonstiges Vermögen zu betrachten . Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Tja, nur hat Dein GG vergessen, daß Eure Lebensplanung vorsah, daß Du Zuhause beim Kind bleibst und er die Kohle heimbringt. deshalb ist zu 99% jeden verdienst, den Du bis zum ca. 9. Geb. Eures Kindes ausübst "überobligatorisch", wird also nur minimal oder meist gar nicht auf den Betreuungsunterhalt angerechnet. Bei der Abfindung würde ich erst Mal genauso argumentieren, aber die hast Diu ja auch während der Ehezeit mit erwirtschaftet (wie lange wart Ihr verheiratet?), da sehe ich nicht so klar... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
hallo Desiree, ich habe die Abfindgung größtenteils vor meiner Ehe erwirtschaftet. Wir haben ein halbes Jahr vor meiner Elternzeit geheiratet. Zu dem Zeitpunkt habe ich 8 Jahre bei meiner Firma gearbeitet. Also ein halbes Jahr in der Ehe gearbeitet, dann knapp 3 Jahre Elternzeit (die auch angerechnet werden), geschieden wurden wir erst vor kurzem. Der Großteil der erwirtschafteten Jahre liegt also definitiv vor der Ehe. Aber spielt das überhaupt eine Rolle? Wenn er eine Abfindung bekommen würde, würde das ja auch irgendwie in den Unterhalt für mich eingerechnet werden, glaube ich. DAnn müsste das ja andersherum auch so sein? LG, Claudi
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. In diesem Fall ist es nicht der Unterhaltsschuldner, der die Abfindung erhält, sondern ich, die Unterhaltsbeziehende. Wird die komplette Abfindung durch 12 geteilt und dann so angerechnet, als wenn ich einen Job hätte? Interessant wäre noch zu wissen, wie es ist, wenn ich wieder anfange zu arbeiten (will teizeit arbeiten sobald ich was finde). Wird dann zusätzlich zu meinem Job-Einkommen die Abfindung auf den Unterhalt angerechnet, den mein Exmann zahlt, oder ist die restliche Abfindung in dem Fall mein Vermögen? Danke und Gruß, Claudi
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