PiaFerdinand
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Vorbereitungsdienst Lehramt in Thüringen angestellt und damit Verbeamtet auf Probe. Das Dienstverhältnis endet regulär am 31.1.2020. Ich bin freiwillig bei der gesetzlichen KK versichert. Ich habe am 1.1.2020 meinen Geburtstermin. Somit wären 4 Wochen des achtwöchtigen Mutterschutzes durch den Dienstherren und dessen weitere Gehaltszahlungen abgedeckt. Habe ich in den letzten vier Wochen des Mutterschutzes irgendeinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung? Meine KK wird mir kein Mutterschaftsgeld zahlen und die Agentur für Arbeit meinte, ich könne mich nicht als arbeitslos melden. LG, Pia
Hallo, wenn Sie freiwillig gesetzl. versichrt mit Anspruch auf Krankengeld sind, muss die KK die restliche Mutterschutzfrist MG in Höhe von Krankengeld zahlen. Liebe Grüße NB
drosera
Hi, wie begründet die KK denn, dass sie ihren Anteil nach der Entbindung nicht zu zahlen gedenkt? Die Aufstockung aufs frühere Nettogehalt ist da natürlich nicht dabei. Du erhältst natürlich mehr vom Elterngeld, dass du ab Geburt bekommen kannst. normalerweise sieht man da am Anfang nichts von, weil das mit dem Mutterschaftsgeld und -lohn verrechnet wird.
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