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Sehr geehrte Frau Bader, werden generell, also unabhängig vom Anspruch auf Erziehungsurlaub, Erziehungsgeld,Erwerbstätigkeit, 3 Erziehungsjahre pro Kind bei der Rentenberechnung anerkannt?
o.T.
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und zwar bei demjenigen der das Kind erzogen hat. Standard ist Zurechnung bei der Mutter, anderes (Vater, Wechsel) muß beantragt werden. Gruß Antonie
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Bei uns blieb mein Freund für unser Kind Zuhause. Deshalb habe ich auch (gemeinsam mkt ihm) die BfA angeschrieben und um Übertragung der Kindererziehungszeit (für 18 Monate gebeten). Nach 4 Monaten kam nun ein Schreiben: - Das könnten wir erst rückwirkend tun, also nachdem die anzurechnende Zeit vorbei wäre (???) und - er solle doch bitte einen Nachweis über den Erziehungsurlab erbringen... Vorallem an zweiterem zweifle ich, wozu muß er Beweise erbringen, wenn beide Elternteil damit einverstanden sind??? Désirée
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Hmm, Wir mußten keine Beweise anbringen, meine Unterschrift hat genügt. Merkwürdig..... Aber ich finde es sowieso zweifelhaft, ob das rechtens ist, daß das erstmal automatisch der Mutter zugerechnet wird und man dermaßen viel Brimborium veranstalten muß, damit der Vater das angerechnet bekommt. Der Antrag, den wir dafür ausfüllen mußten, war vierseitig!!!!!!! Wenn wir mehr Zeit und Geld gehabt hätten, hätten wir dagegen geklagt. (Was ist mit der Gleichberechtigung, wie sie im Grundgesetz steht? Spätestens vor dem europäischen Gerichtshof hätten wir wahrscheinlich Recht bekommen.) Meines Erachtens müßte eine von beiden unterschriebene formlose Erklärung reichen. Wozu müssen die wissen, wer was verdient und bisher verdient hat und bei wem? Aber das mit dem "nur rückwirkend" kann ich bestätigen. Fand ich auch dämlich. Uns sagte man damals, wir könnten es uns doch noch anders überlegen. Aber das können ja auch die Familien, bei denen es automatisch der Mutter zugeordnet wird. Ich glaube, deutsche Behörden sind nicht glücklich, wenn sie mal was ohne Antrag machen müssen ;-). Schöne Grüße an alle Leidensgenossen, Elisabeth.
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