Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn ist 2 1/2 und jetzt den ersten Winter in der Kita. Er ist sehr oft krank, im letzten Jahr von Oktober bis Dezember haben wir eltern die 10 uns zustehenden Tage zur Betreuung des Kindes genommen. Jetzt ist er wieder krank, und ich bin 5 Tage zur Betreuung krank geschrieben. Was machen wir denn, wenn unsere 10 tage pro Elternteil aufgebraucht sind? Gibt es hier Optionen ausser sich selbst krank Schreiben lassen? Ich hoffe sehr, dass esab nächsten Winter besser wird. Wir haben leider kaum Möglichkeit die Grosseltern einzuspannen, da sie entweder zu alt oder zu krank sind. Vielen Dank und viele Grüße Katja

von schnatti25 am 08.01.2018, 11:40



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2018



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Überstunden abbauen Urlaub Unbezahlte Freistellung Vielleicht gibt es bei euch auch ein Langzeitkonto, aus dem Zeiten für die Pflege von Angehörigen entnommen werden können Das ist sicher nicht,was du hören möchtest :-( Wir machen es manchmal so, dass ich ganz früh gehe und mein Mann erst mittags, wenn sich das einrichten lässt.

von Tini_79 am 08.01.2018, 11:53



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Jetzt ist er wieder krank, und ich bin 5 Tage zur Betreuung krank geschrieben. Sorry, das wirst du vielleicht nicht hören wollen. Wenn du selbst nicht arbeitsunfähig krank bist, darfst du dich auch nicht krankschreiben lassen. Das ist ein Kündigungsgrund, weil Betrug. Für die erforderlichen freien Tage musst du selbst aufkommen, entweder durch Fremdbetreuung oder unbezahlten Urlaub.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 12:31



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Urlaub oder unbezahlte Freistellung. Ansonsten kannst Du Dich natürlich nur krank schreiben lassen, wenn Du auch krank bist. Ich zumindest hab mich aber dann, WENN ich krank wurde auch wirklich direkt krankschreiben lassen um die Kindertage zu sparen. Vielleicht macht es Dir Hoffnung, dass ich nach dem ersten halben Winter meines Großen auch dachte, das reicht doch nie für das kommende Jahr und dann ging es trotzdem ohne Probleme auf. Der zweite Winter wird besser ;) LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 12:39



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Schön, das hier wieder mal von den üblichen Verdächtigen sofort Betrug unterstellt wird. Sie schrieb "5 Tage zur Betreuung krank geschreiben ... was mache ich, wenn die 10 Tage aufgebraucht sind". Daraus schließe ich, sie meint, sie ist 5 Tage "Kind-krank" ... und hat sich einfach nur nicht so oberkorrekt ausgedrückt, wie das hier einige erwarten. @ Katja: tatsächlich kannst du nur darauf hoffen, dass dein AG dir Urlaub gewährt (bezahlt oder unbezahlt) oder du Überstunden dafür verbrauchen kannst. Sollte das nicht gehen, könntest du einen Babysitter engagieren (ja, kostet dann natürlich Geld) oder mal bei der Caritas oä nachfragen, ob sie in solchen Fällen Hilfe anbieten. Klar, dein Kind wird dann krank von "Fremden" betreut... Aber davon ab: warte erst mal ab. Am Anfang nehmen Kinder viele Krankheitswellen mit - das bessert sich aber! Und ich würde mal schauen, ob z.B. 5 Tage wirklich notwendig sind. Ich meine damit nicht, man solle ein krankes Kind in den KiGa schicken - aber manchmal schreibt der Arzt eben statt 3 direkt 5 auf, weil es für ihn den Kohl nicht fett macht bzw. er nicht einschätzen kann, ob Eltern sich 2 zusätzliche Tage leisten können.

von cube am 08.01.2018, 12:52



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Schnatti schrieb: "Gibt es hier Optionen ausser sich selbst krank Schreiben lassen?" Das hat nichts mit Verdächtigung zu tun, sondern mit Lesen können. Man darf sich selbst nur krank schreiben lassen, wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist. Wer sich krank schreiben läßt, ohne erkrankt zu sein, macht sich strafbar und kann außerdem fristlos gekündigt werden. Sollte schnatti das anders gemeint haben, kann sie es ja berichtigen.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 13:00



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Ja, wer lesen kann ;-) und nur liest statt zu interpretieren wird den Sachverhalt richtig erfasst haben :-D. Schnatti hat gerade 5 Kindkranktage von möglichen 10 und fragt was danach wird: Urlaub, Absetztage, unbezahlte Freistellung. Schnatti schreibt nicht, dass sie jetzt gerade ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG vorgelegt hat obwohl sie ärbeitsfähig ist. Der Tatbestand des Betruges ist somit nicht erfüllt.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 13:58



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Ohje ich wollte hier dich nicht sowas lostreten. Ich weiss nicht hundertprozentig wie es genau betitelt wird, wenn man für die Betreuung eines kranken Kindes von der Arbeit durch den Kinderarzt freigestellt wird. Natürlich lasse ich mich selbst doch nicht krank schreiben. Das macht doch ein Arzt auch nicht mit. Okay, ich fasse mal zusammen: Urlaub, unbezahlte Freistellung - d.h. ich benötige immer die Zustimmung vom Arbeitgeber. Danke für die Antworten. Gruss Katja

von schnatti25 am 08.01.2018, 14:04



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Nein, die unbezahlte Freistellung steht Dir zu. Es ist eher so: Der Kinderarzt stellt Dir eine Bescheinigung aus, daß Dein krankes Kind der Betreuung bedarf. Aber die Krankenkasse ersetzt davon maximal 10 Tage pro Elternteil (und das auch nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist). Manche Arbeitgeber bezahlen auch selber ein paar Kind-Krank-Tage (bzw. manche Tarifverträge sehen das so vor). Diese sind dann aber VOR den von der KK bezahlten Tagen zu nehmen.

von Strudelteigteilchen am 08.01.2018, 14:30



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"Was machen wir,wenn unsere 10 Tage aufgebraucht sind? Gibt es Optionen, außer sich selbst krank schreiben zu lassen?" Und das ist eben offiziell keine Option.

von Tini_79 am 08.01.2018, 14:38



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

sie fragt aber, ob es tatsächlich nur diese Möglichkeit gäbe und was man sonst tun könnte. Ergo: sie will nicht betrügen. Herr im Himmel, was ist nur in diesem Forum los?? Da fragt jemand um Rat, weil ihm eben nur eine betrügerische Maßnahme einfallen würde und sofort wird sich nur noch darauf gestürzt. Leute, versucht doch mal im Sinne unserer Rechtssprechung zu denken "im Zweifel für den Angeklagten".

von cube am 08.01.2018, 14:53



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Eine optionale korrekte Antwort auf eine optionale Frage - daran ist nichts verwerflich. "Wer sich krank schreiben läßt, ohne erkrankt zu sein, macht sich strafbar und kann außerdem fristlos gekündigt werden." Das ist eine allgemein gültige Feststellung, damit wird doch kein Unschuldiger beschuldigt.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 14:58



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Was bisher vergessen wurde bzw evtl habe ich es überlesen, euch stehen nicht 10 Tage pro Kind zu, sondern 10 Tage pro Kind und Elternteil. Heißt, der Vater kann seien 10 Tage Kinderkrank auch nehmen. WENN!! die KK zustimmt und auch der jeweilige AG, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderkranktage auch von einem Elternteil auf das andere übertragen werden. Ansonsten belieben echt Urlaub, Überstunden abfeiern und unbezahlt freistellen lassen. Ach ja, Krankenhaus-Aufenthalt wird anders gerechnet - kommt ja bei vielen Kindern auch mitunter dazu weil Stürze oder ähnliches. Glücklicherweise ist es meistens o das nur der erste Winter so heftig ist, im zweiten sind die Kinder oft schon ausreichend "abgehärtet".

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 18:14



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Ach ja, die Kinderkranktage laufen pro Kalenderjahr, euer Zähler wurde also gerade auf "Null" gesetzt. 15 Tage habt ihr also noch gemeinsam und ich denke mal damit werdet ihr auch zurechtkommen. Meistens it es echt nur die erste Zeit....

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 18:17



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Ganz ehrlich - dann geh zu deinem Hausarzt und lass dich krank schreiben unser hat das immer gemacht und ich habe direkt die Wahrheit gesagt und keine Krankheit vorsimuliert. Wir haben ein schwerst chronisch krankes Kind, abgesehen von den unzähligen KH-Aufenthalten, die zum Glück als Begleitperson nicht zu den 10 Tagen gehören, hatten wir 2017 - 89 Kindkranktage. Mir ist dieses "ohdubetrügeringerede" völlig egal, da unser Sozialstaat keine Option für so schwer kranke Kinder bereit hält. Gerade weil mal gezwungen ist, fast immer seine Arbeit aufzugeben und man finanziell plötzlich völlig schlimm dasteht. Lg

von Colien07022004 am 08.01.2018, 18:28



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Da stimme ich dir nicht zu. Neben den 10 Kinderkranktagen gibt es pro Elternteil mindestens 24 Tage Urlaub. Mit rund 60 Tagen lassen sich viele Erkrankungen auffangen. Und wenn man mehr benötigt, gibt es oftmals die Möglichkeit, Sonderurlaub oder regulär unbezahlten Urlaub zu nehmen. Noch sozialer geht es doch gar nicht.

von Pamo am 08.01.2018, 20:58



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Das man unter bestimmten Umständen bei schwerstkranken Kindern evtl auch noch Anspruch auf pflegegeld und -zeit hat. Von Dingen wie Reha, Kur usw ganz abgesehen die auch besonders behandelt werden.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 21:24



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Colien, auch wenn es sicher nicht einfach ist mit einem schwerst pflegebedürftigen Kind: Einfach zu sagen: dann bin "ich" halt "krank" = ich bleibe auf Kosten des AG Zuhause, ist BETRUG. Und nichts anderes. Zumal ich auch schätze, dass es verschiedene "Krankheiten" waren die Du hattest damit Du nicht ins Krankengeld rutschst? (Dies ist eine Frage und keine Unterstellung) Fakt ist aber: so eine Haltung bring ALLE Eltern in Verruf und SCHADET insbesondere den Müttern, denen von AG-Seite immer unterstellt wird dass sie pausenlos wegen kranker Kinder sowieso ausfallen (werden). Ich habe 2 Kinder und habe NIE eine Tage Kind-Krank gebraucht. (Zudem hatte ich auch nie Elternzeit was auch aus dem lebenslauf hervorging) ... und trotzdem musste ich mich in JEDEM Bewerbungsgespräch damit auseinandersetzen dass ein potentieller AG die Betreuung meiner Kinder ansprach. WARUM??? Weil eben immer davon ausgegangen wird dass die Mütter erst Mal zuständig sind UND Eltern = Mütter ja sowieso wegen der Kinder ausfallen. Da konnte ich oftmal argumentieren wie ich wollte, die Erfahrung des potentiellen AGs sprache eben oft gegen meine stichaltigen und beweisbaren Argumente... Gruss D

von desireekk am 08.01.2018, 21:47



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

owT

von desireekk am 08.01.2018, 21:48



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Es tut mir leid, dass du ein schwerstkrankes Kind hast. Aber das rechtfertigt nicht, dass du deinen AG betrügst, indem du ihn für die Krankheitstage des Kindes volles Gehalt bezahlen läßt. Und das auch noch anderen Eltern empfiehlst. Und ja, der Staat hat durchaus legale Optionen für Eltern schwerkranker Kinder. Wieviele Familien haben schwerkranke Angehörige und müssen auch damit klarkommen. Niemand sagt, dass das eine leichte Aufgabe ist. Aber wir sind hier in einer Rechtsberatung. "Ratschläge" wie deinen sollte man eigentlich strafrechtlich verfolgen. Und wenn dein AG zurückschlägt und dich fristlos kündigt, dann hast du erst Recht ein Problem.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 22:03



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Nein, ich lasse mich nicht auf zig verschiedene Diagnosen krank schreiben und mit meinem AG habe ich selbstverständlich gesprochen. Eltern von Kindern mit onkologischen Erkrankungen, werden fast ausschließlich vom Hausarzt krank geschrieben - dafür gibt es psychische Diagnosen. Unser Kind ist nicht onkologisch erkrankt, sondern unheilbar autoimmun. Deshalb ist es kein Betrug, sich auf eine psychische Diagnose krank zu schreiben - wenn sein Kind stirbt und man zusieht, wie es nach und nach, alle seine Funktionen verliert, denke ich, dass es mehr als gerechtfertigt ist. Zumal der AG Bescheid weiß. Zum Thema - es gibt ja dieses und jenes Geld. Mit dem wenigen Geld, was es an Pflegegeld gibt, kann man ja nicht wirklich von einer "guten" Entlohnung sprechen, es ist, eher ein schlechtere Witz. Solange man dem Arzt nicht eine Krankheit vorsimuliert, um an eine Krankschreibung zu kommen, ist sie nicht strafrechtlich verfolgbar. Der Arzt kann die eingetragene Diagnose selbst festlegen. Ebenso kann er auch die Austellung verweigern. Das simulieren und erfinden einer Erkrankung ist selbstverständlich was völlig anderes. Was die TE im Fall der Fälle macht, wenn der Fall x eintrifft, ist ihr überlassen. Meist reichen die 20 Tage oder man nimmt eben mal eine Überstunde. Auch das unentgeltliche Freistellen ist eine Option. Lg

von Colien07022004 am 09.01.2018, 20:19



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Warum betrüge ich meinen AG? Wo hast du das gelesen?

von Colien07022004 am 09.01.2018, 20:21



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Du hast der TE geraten, die vermutlich ein ganz normales Kita-Kind hat, das mit Schnupfen und Fieber nach Hause kommt wie zig-Tausende andere Kinder berufstätiger Mütter auch: Zitat: "Ganz ehrlich - dann geh zu deinem Hausarzt und lass dich krank schreiben!" Das ist ein Aufruf zu Betrug, wenn sie nicht arbeitsunfähig krank ist, sondern nur eine Betreuung braucht. Und zwar deswegen, weil nun der AG den Lohn weiterzahlen muss, obwohl die Frau nicht krank war, und keinen Lohn bekommen hätte, wenn sie den wahren Grund angegeben hätte. Alles andere, sterbendes Kind, psychische Diagnose ... kann ich zwar jetzt mit den Zusatzerklärungen für deinen persönlichen Fall nachvollziehen. Das rechtfertigt aber lange nicht, das einer ganz normalen anderen Familie weiterzuempfehlen. Im Wiederholungsfall werde ich die Redaktion anschreiben und bitten, dass so ein Posting gelöscht wird, weil es m.E. ein no-go ist, in einem Rechtsforum aufzufordern, sich ein Gefälligkeitsattest ausstellen zu lassen (StGB § 278). Oder hat Frau Bader jemals solche Ratschläge gegeben?

Mitglied inaktiv - 09.01.2018, 21:20



Antwort auf: Alternative zu Krankentage bei Erkrankung des Kindes

Mach das - damit habe ich absolut gar kein Problem

von Colien07022004 am 11.01.2018, 20:46



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