Momo3
Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet im Mai mit dem zweiten Geburtstag meines Kindes. Kann ich danach wieder ganz normal in meiner alten Stelle in Vollzeit anfangen? (Die Betreuung des Kindes ist geregelt) So war es auch schon mit dem Arbeitgeber besprochen. Ich bin nun wieder schwanger und der Arbeitgeber möchte nochmal ein Gespräch. Ich hab das Gefühl, dass sie mich los haben wollen ... kann er es irgendwie schaffen mir die Stelle zu verweigern? Liebe Grüße Momo
Hallo, Nein, kann er nicht. Es wurde ein Vertrag geschlossen, kündigen kann er wegen der Schwangerschaft nicht. Liebe Grüße NB
Felica
Die Stelle selbst ja, er muss aber was vergleichbares anbieten. Lohnkürzung oder anderes ist nicht erlaubt. Ob du zB versetzt werden darfst oder andere Arbeitszeiten hast, regelt dein Arbeitsvertrag, dort muss drin stehen was geht. Innerhalb dessen darf sich auch der neue Job befinden.
Mitglied inaktiv
Von Rechts wegen hast du das Recht auf deine alte stelle bzw vergleichbares. Schaue in deinen Vertrag. Aber Kürzungen an Lohn oder gar Stunden etc sind nicht erlaubt
Momo3
Danke für die schnellen Antworten! Ja genau so hab ich das auch gedacht. Ich befürchte nur dass er irgendwie ein Schlupfloch findet und mir nur eine Halbtagsstelle geben will oder sogar ganz kündigen ... Es ist bei uns zur Zeit leider auch nicht viel zu tun und ich würde bestimmt teilweise in Kurzarbeit gehen müssen.
Mitglied inaktiv
Naja kündigen kann er dir nicht. Die Schwangerschaft schützt dich da. Bei Kurzarbeit hängt es von Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat ab. Bei uns in der Firma sind schwangere davon ausgenommen, die arbeiten im Gegensatz zu manch anderen Kollegen. Ist die Kurzarbeit Pandemiebedingt kannst du diese Monate ausklammern lassen, beim späteren Elterngeld Und so einfach deine std kürzen darf dein AG nicht
Momo3
Okay super! Dankeschön für die Antworten, so geh ich schon beruhigter in das Gespräch :)
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