Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alte Position im Betrieb nach Elternzeit

Frage: Alte Position im Betrieb nach Elternzeit

chrima

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und werde ab Dezember nach drei Jahren wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Std./Woche festgehalten, ich bin in einer leitenden Position angestellt. Nun haben sich in der Einrichtung dort Veränderungen ergeben (sowohl von der Größe, als auch personell - mein Vorgesetzter ist neu), wodurch für meine Position nun min. 34 Std./Woche vorgesehen sind. Ich möchte nach meiner Elternzeit aber mit max. 30 Std. wieder anfangen, natürlich auch in meiner alten Position als Leiterin der Einrichtung. Es gäbe die Möglichkeit, die alte Stelle zu teilen, das würde aber erfordern, evtl. eine weitere Arbeitskraft einzustellen oder ein/e Kollege/in müßte meine überschüssigen Stunden übernehmen. Modelle hierfür gibt es, diese habe ich meinem (neuen) Vorgesetzten auch vorgelegt. Diese Modelle würden auch keinen finanziellen Nachteil für die Einrichtung bedeuten. Mein (neuer) Vorgesetzter ist aber nicht einmal bereit, sich mit meinen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Er hat ganz klar gesagt, dass er durchsetzen möchte, dass die Leitung auf Dauer in Vollzeit arbeitet. Entweder würde ich als Leitung min. 34 Std, besser noch Vollzeit arbeiten oder ich müßte die Position eben abgeben. Welche Rechte habe ich nun? Eigentlich muß mein Arbeitgeber mir doch meine alte Stelle zu den alten Konditionen wiedergeben, oder? Kann mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen mehr Stunden fordern bzw. mich an eine andere Stelle versetzen, auch wenn ich dort dann wesentlich weniger verdienen würde? Selbst wenn es Alternativen gäbe? Ich hoffe, meine Anfrage ist nicht zu speziell. Aber vielleicht können Sie meine Frage doch allgemein beantworten. Gruß Chrima


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut vertrag müssen Sie 30 Std arbeiten - das ist dann so. Wenn der Ag der Meinung ist, dass die Arbeitsstelle so nicht auszufüllen ist, muss er Sie im Rahmen des Vertrages umsetzen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Liebe Grüsse, NB


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