Frage: Alleiniges Sorgerecht

Hallo Frau Bader, Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn, der den Namen seines Vaters trägt und bin mit dem Kindesvater liiert. Aufgrund schlechter Erlebnisse vor ein paar Jahren mit meinem ersten Kind, welches von einem anderen Mann ist und auch bei ihm lebt, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Nun meine Frage ist jetzt, im Falle, dass mir etwas passiert, an wen wird sich das Jugendamt wenden? Gibt es eine Möglichkeit, wenn sie sich nicht an den Kindesvater wenden, dass man ein Schriftstück hinterlegt, damit mein Sohn bei seinem Vater bleibt und dieser das Sorgerecht bekommt, ohne dass der kleine ins Heim muss? Und wie sieht es denn mit dem Umgangsrecht von der Mutter meines Partners im Bezug zum kleinen aus? Da wir uns vor 11 Wochen(so alt ist auch mein Sohn) so gestritten haben, dass der Kontakt abgebrochen ist, sie den kleinen einen Tag nach der Geburt gesehen hat und sich seit dem nicht meldet hat. Kann sie ein Umgangsrecht in diesem Falle einklagen, auch wenn mein Mann kein Sorgerecht hat? Weil wir haben uns auch nicht mehr gemeldet und ich möchte eigentlich auch nicht dass der kleine mit ihr Kontakt hat, weil ich die Befürchtung habe dass sie insbesondere mich bei ihm schlecht macht und uns ausspielen will. Dafür gibt es auch einige Aussagen, die sie gegenüber bekannten gemacht hat. Und weiterhin möchte ich das nicht, da mein Schwager und dessen Frau regelmäßig Drogen konsumieren. Welche Rechte habe ich als Mutter da, wenn sie sich eventuell in z.b. In einem halben Jahr melden würde? Vielen dank für ihre Antwort Schonmal im vorraus.

von Misses1404 am 04.11.2012, 16:05



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Hallo, wenn Ihnen etwas passiert wird sich das Vormundschaftsgericht an den leiblichen Vater wenden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2012



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Der einfachste Weg wäre das gemeinsame Sorgerecht, aber das ist Euer Ding, und wenn Dein Partner da keinen Wert drauf legt es zu haben, nunja. Im Falle Deines Todes kommen die Kinder immer zum nächsten Angehörigen, und das ist dann immer der andere Elternteil ! Es sei denn das Jugendamt hält das Kindeswohl dort für gefährdet, was aber nur in Extremfällen so ist. Wie Dein Partner dann mit seinen eltern oder geschwistern Umgang pflegt, das entscheidet er dann. Ohne innige Bindung, deren Fortführung dem Kindeswohl dient, kann keiner ein Umgangsrecht erstreiten. Großeltern haben eines, aber das sind dann die Fälle, wo sie jahrelang fester Bestandteil im Leben des Kindes waren, und dann nach einer Trennung keinen Umgang mehr haben sollen. Diese Omas und Opas haben Chancen, da eine gefestigte Bindung da ist, und ein Abbruch dieser dem Kind schadet.

von Sternenschnuppe am 04.11.2012, 20:42



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