Hallo Frau Bader, Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn, der den Namen seines Vaters trägt und bin mit dem Kindesvater liiert. Aufgrund schlechter Erlebnisse vor ein paar Jahren mit meinem ersten Kind, welches von einem anderen Mann ist und auch bei ihm lebt, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Nun meine Frage ist jetzt, im Falle, dass mir etwas passiert, an wen wird sich das Jugendamt wenden? Gibt es eine Möglichkeit, wenn sie sich nicht an den Kindesvater wenden, dass man ein Schriftstück hinterlegt, damit mein Sohn bei seinem Vater bleibt und dieser das Sorgerecht bekommt, ohne dass der kleine ins Heim muss? Und wie sieht es denn mit dem Umgangsrecht von der Mutter meines Partners im Bezug zum kleinen aus? Da wir uns vor 11 Wochen(so alt ist auch mein Sohn) so gestritten haben, dass der Kontakt abgebrochen ist, sie den kleinen einen Tag nach der Geburt gesehen hat und sich seit dem nicht meldet hat. Kann sie ein Umgangsrecht in diesem Falle einklagen, auch wenn mein Mann kein Sorgerecht hat? Weil wir haben uns auch nicht mehr gemeldet und ich möchte eigentlich auch nicht dass der kleine mit ihr Kontakt hat, weil ich die Befürchtung habe dass sie insbesondere mich bei ihm schlecht macht und uns ausspielen will. Dafür gibt es auch einige Aussagen, die sie gegenüber bekannten gemacht hat. Und weiterhin möchte ich das nicht, da mein Schwager und dessen Frau regelmäßig Drogen konsumieren. Welche Rechte habe ich als Mutter da, wenn sie sich eventuell in z.b. In einem halben Jahr melden würde? Vielen dank für ihre Antwort Schonmal im vorraus.
von Misses1404 am 04.11.2012, 16:05