Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich befinde mich noch bis zum 19.11.17 in Elternzeit, danach wäre ich arbeitslos. Mein Arbeitsvertrag ist am 30.09.16 ausgelaufen und wurde auf Grund meiner Schwangerschaft nicht verlängert. Ich habe dann vor meinem Mutterschutz für 2 Wochen Alg 1 bekommen. Jetzt wo die Elternzeit endet muss ich mich ja wieder arbeitslos melden. Wissen Sie, was ich an Alg1 bekommen würde? Ich bekomme immer wieder andere Auskünfte vom AA. Der eine sagt, es wird vom Elterngeld berechnet, der andere sagt es wird vom letzten Lohn der letzten 2 Jahre vor Elternzeit berechnet. Ein anderer meinte es wird fiktiv berechnet und heute wurde mir gesagt, ich müsste einen Wiederbewilligungsantrag und keinen Neuantrag holen. Wenn die vom Arbeitsamt nicht mal wissen was los ist, was hab ich dann zu erwarten? Bin mir nicht sicher was ich nun an Alg1 bekommen würde. Lg
Hallo, es wird fiktiv berechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ALG1 gibt es nur für den Fall, dass du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dann muss eine Kinderbetreuung nachgewiesen werden können. In welchem Umfang und zu welchen Uhrzeiten stehst du denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und hast du dich schon um Jobs umgeschaut, Bewerbungen abgeschickt? ALG kann es nur zu den Konditionen geben, wo du dem Arbeitsmarkt nachweislich zur Verfügung stehst.
bellis123
@ uriah Was tun diese Rückfragen zur Sache, wenn es um die Berechnung der Höhe des ALG1 geht? Dass grundsätzlich ein Anspruch auf ALG1 bestehen muss, liegt ja wohl auf der Hand. Und dass sie sich bewerben sollte, weiß sie sicherlich aus selber. @anja3003 Du bekommst den gleichen Betrag ALG1 wie vor dem Mutterschutz, und zwar für die restliche Zeit die noch übrig ist (also bei dir 1 Jahr minus 2 Wochen). Wichtig: du musst am 1. Tag nach der "Elternzeit" (also am 1. Geburtsag vom Kind) persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen und ich zurück melden.
Mitglied inaktiv
Du hast doch gar keine EZ. Wie kommst du darauf das du dich in EZ befindest? Ohne AG keine EZ - wo willst du die auch gemeldet haben. EZ bedeutet nur einfach das der AG dir verspricht das er dir deine Arbeitsstelle bzw eine vergleichbare für die entsprechende zeit freihält. da es bei dir nichts frei zu halten gibt, hast du auch keine EZ. Heißt, aktuell bist du schlicht und einfach faktisch gesehen Hausfrau. da du die falschen Begrifflichkeiten verwendest, bekommst du auch entsprechend falsche Auskünfte vermute ich mal stark. Und ALG12 bekommst du wenn eh nur wenn du auch eine entsprechende Kinderbetreuung nachweisen kannst und du eben auch entsprechend arbeiten kannst. Wenn nicht, gibt es eh kein ALG1 oder wenn du zB nur für wenige Std am Tag eine Betreuung hast nur anteilig. Und wenn dürfte die Berechnungsgrundlage dein alter Verdienst sein, da Kinderbetreuungszeiten bis zu einem gewissen Umfang mit berücksichtigt werden. Die Zeit welche du vom Anspruch bereits verbraucht hast wird aber entsprechend gekürzt. Allerdings hättest du dich bereits lange schon arbeitssuchend melden müssen und auch arbeitslos. Das muss man mindestens 3 Monate bevor man entsprechend "bedürftig" wird. Fraglich halt von welchen Zeiten, den das was du oben schreibst haut so oder so nicht hin. Ich komme nicht mal auf 2 Jahre, außer du hast fälschlicherweise auch noch 2 Jahre plus Mutterschutz gerechnet.
Mitglied inaktiv
@ bellis Ich halte deine Auskunft definitiv für falsch, sich am 1. Geburtstag zurückzumelden. 3 Monate bevor die Arbeitslosigkeit eintritt, muss man sich üblicherweise schon spätestens zurückmelden und ankündigen dass man arbeitslos sein wird. Und ja, die Frage der Kinderbetreuung ist sehr wichtig. Wenn Anja nur für 4 Std. täglich abkömmlich wäre, könnte sie ja höchstens eine 50% TZ-Stelle suchen, dementsprechend wäre das ALG auf eine 50%Stelle bezogen niedrig. Ohne eine Kinderbetreuung gibt es überhaupt kein ALG1, weil nicht abkömmlich. @ Dany Sie meint mit Elterzeit die Zeit wo sie ohne einen Arbeitgeber zu haben, von Elterngeldbezug lebt. Die endet am 1. Geburtstag.
Mitglied inaktiv
Also 1: wurde mir sowohl vor meiner Elternzeit als auch jetzt, beim Arbeitsamt gesagt, ich soll mich erst arbeitslos melden, wenn meine Elternzeit vorbei ist also am 20.11.17 Ich hätte mich auch schon wieder freiwillig arbeitssuchend gemeldet, was von meiner Beraterin aber wieder raus genommen wurde, da ich ja noch in Elternzeit bin. 2. Ja ich suche schon nach neuer Arbeit und kann wahrscheinlich auch an meinen alten Arbeitsplatz zurück. Stet jedoch nicht zu hundert Prozent fest 3. Bin keine Hausfrau, bin in Elternzeit. 4. Stet mir auf jeden Fall mein Alg1 zu, habe ja sonst immer gearbeitet 5. Wollte ich einfach nur wissen, wie das Alg1 nun berechnet wird, da ich so viele unterschiedliche Aussagen erhalten habe
Mitglied inaktiv
Ach ja, hab ich vergessen: die Kinderbetreuung ist geregelt ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
bellis123
@uriah Wenn man keine Ahnung hat, sollte man zu einem Thema lieber nichts schreiben. Es ist definitiv so, dass man sich ihn ihrem Fall erst am 1. Geburtstag vom Kind, also am 1. Tag an dem es kein Elterngeld mehr gibt, melden muss und nicht 3 Monate vorher. Sie hat ja vor dem Mutterschutz schon ALG1 bezogen, sie pausiert ihre ALG1-Bezüge ja nur. Glaub mir, ich habe genau den gleichen Fall gehabt, hab mir sehr genau erkundigt, mir wurde es an der Hotline genauso gesagt und es gab auch keine Probleme, denn genauso war es dann auch. Auch dass sie mit eine halben Kitaplatz nur 50% ALG1 bekommt muss nicht zwangsläufig sein. Das wird aber sicherlich je nach Amt unterschiedlich streng gehandhabt, da ja auch Regularien zum Betreuunganspruch je nach Stadt/Gemeine verschieden gehandhabt werden. Hier in Berlin jedenfalls bekommt man nur einen Kitaplatz für 4-5 Stunden wenn man arbeitslos ist, also würden nach deiner Erklärung alle Mütter nur 50% ALG1 bekommen. War aber nicht so, ich habe 100% bekommen. Sobald man eine Stelle hat, kann man von den Stunden ja aufgestockt werden, was (jedenfalls in meinem Fall) problemlos ging.
Mitglied inaktiv
Wie ich schrieb bin ich mir recht sicher was passiert ist. Du hast gesagt das du nach der EZ wiedder arbeitest, dann ist mit ziemlicher Sicherheit eines der folgenden 3 Dingen passiert: 1. Der Berater hat EZ gehört und sich gedacht, was will die bei mir, die soll sich an den AG wenden.... 2. Der Berater denkt sich, was will die jetzt nach 3 Jahren daheim udn warum wendet die sich nicht an den AG.... Die haben einfach nur das Wort EZ gehört, sich ihren "Textbaustein" im Kopf bereit gepackt und stumpfsinnig vor sich her gesagt. Weitere Erläuterungen deinerseits nach dem Wort EZ sind sicherlich überhört worden. Die 3te Gruppe dagegen ist "fies", aber eben heute oft eben die welche man nicht selten trifft: Die haben sich deine Erläuterungen angehört, dann beim Wort EZ fett gegrinst und sich gedanklich gesagt: Wenn die Alte zu blöde ist zu kapieren das sie ohne AG keine EZ hat, dann ist die auch zu dumm um zu wissen welche Rechte sie hat. Machen wir mal Schublade auf, rein mit der und wieder zu. Und deshalb ist es wichtig wenn man ernst genommen werden will sicher und überzeugend auftreten zu müssen. Was man auch dadurch erreicht indem man die RICHTIGEN Fachbegrife verwendet. Sonst zeigt man den dem anderen gleich im ersten Satz, wie wenig man selbst weiß.... Deshalb mein Rat, sage nicht das du in EZ bist, sondern sage das du eben mit EG-Bezug nun ein Jahr daheim warst, deine Kinderbetreuung gesichert ist und du eben ab dem 19.11.17 wieder dem Arbeitsmarkt zur vollen Verfügung stehst und deinen zugunsten des Mutterschutzes unterbrochenen ALG1-Bezug wieder aufnehmen willst. Wie es bereits auch schon im Vorfeld besprochen wurde. Ich wette, mit diesem "Sätzchen" wirst du eine entsprechende Auskunft beim Amt bekommen und der Berater alles weitere mit dir besprechen damit das ganze nahtlos über die Bühne geht. Den dir muss klar sein das du wenn du dich erst am 19.ten Arbeitslos meldest, du für den Monat erst einmal ohne Geld dar stehst. Hier gehen nur die Buchungen der jeweiligen Monate noch raus welche bis zum 22/25ten - je nach Wochentag - abgesegnet sind. Alles danach wird erst einen Monat später gebucht, zwar mit Nachzahlung, aber nutzt einem wenig wenn man erst einmal selbst in Vorkasse treten muss. Den Rat hat man mir damals beim Amt gegeben, das man das mit den Buchungstagen berücksichtigen sollte wenn man auf das Geld angewiesen ist und sich lieber entsprechen früher melden soll.
Mitglied inaktiv
Du machst den gravierenden Fehler, dass du von dir auf andere Fälle schließt und daraus Rechtsansprüche für andere ableitest. So herum ist es meistens falsch. Das sehen wir hier in ganz vielen Diskussionen. Wenn dein Sachbearbeiter so großzügig war, heißt das noch gar nichts für andere Fälle.
cube
Hi. Dein Vertrag ist noch vor der Geburt ausgelaufen. Ohne AG keine Elternzeit, Elterngeld gibt es unabhängig davon! Du warst also das letzte Jahr Hausfrau - und das ist eine andere Voraussetzung als Elternzeit. Es findet also tatsächlich eine andere Berechnung des ALG statt als mit vorangegangener Elternzeit. Welche genau wird dir das AA sagen - kann es aber nur, wenn du nicht von EZ sprichst - denn nochmal: ohne Arbeitsvertrag keine EZ. LG
Himbeere2008
gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Zudem würde ich mich um eine Krankenversicherung kümmern, falls du dich nicht über deinen Mann mitversicheren kannst. Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
bellis123
@Himbeere2008 Auch die Krankenversicherung sollte kein Problem sein. Ich war damals auch nicht verheiratet, die Krankenversicherung war trotzdem abgedeckt. Ich weiß nicht mehr wer es gezahlt hat (übers Elterngeld oder über die Agentur für Arbeit?), aber ich musste selbst nichts bezahlen. Aber wahrscheinlich hab ich auch da nur Glück gehabt... *kopfschüttel*...
Mitglied inaktiv
Solange Du EG bekommst ist man auch bei entsprechenden Voraussetzungen darüber krankenversichert. Deshalb macht es Sinn für Frauen welche nicht in EZ geht Elterngeld Plus zu beziehen. Endet EG und man hat eben keinen Anspruch auf ALG1 muss man sich selbst versichern. Oder falls eben verheiratet und der Mann Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist, kann man in dessen Krankenversicherung wechseln. Wer das nicht kann, wem kein ALG1 zusteht udn auch im absoluten Notfall kein Hartz4 zusteht, der hat ein Problem. Diese Frauen fallen wirklich in eine Versicherungslücke und müssen sich entsprechend auf eigene Kosten krankenversichern. Frauen die sich dagegen in ECHTER !!! EZ befinden, sind über diese - sofern eh Pflichtmitglied in der gesetzlichen - über die kompletten 3 Jahre EZ welche man nehmen kann beitragsfrei versichert. Sie haben ja einen Arbeitsvertrag und haben entsprechend auch selbst in die Versicherung eingezahlt - der Vertrag ruht aber eben aufgrund der EZ.
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