Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG1 nach Elternzeit, ARGE rechnet Minijob an, obwohl dieser schon bestand

Frage: ALG1 nach Elternzeit, ARGE rechnet Minijob an, obwohl dieser schon bestand

ald84

Beitrag melden

Hallo, folgender Fall liegt bei uns vor: Meine Frau befand sich vor Beginn des Elterngeldes mehr als 12 Monate sowohl in einer Festanstellung als auch in einem zusätzlichen Minijob. Etwa 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wurde ein individuelles (jede Tätigkeit einschließendes) Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses individuelle Beschäftigungsverbot beruhte allerdings mehr auf sowohl unserer als auch der Unwissenheit der aussprechenden Ärztin, was die rechtlichen Folgen angeht. Da meine Frau hauptberuflich in der Pflege Tätig war und es sich bei dem Minijob lediglich um leichte Bürotätigkeiten handelte, wurde der Minijob weiter durchgeführt. Somit erhielt meine Frau auch während bestehen des Beschäftigungsverbot sowohl aus dem Minijob als auch aus der versicherungspflichtigen Festanstellung eine Lohnfortzahlung in voller Höhe. Die Festanstellung war bis 2 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes befristet und wurde nicht verlängert. Der Minijob ruhte während des Elterngeldes. Das Elterngeld wurde anhand der vorherigen Einnahmen aus Festanstellung und Minijob berechnet. Nun sind 12 Monate Elternzeit vorüber und meine Frau hat ihre Tätigkeit in dem Minijob wieder aufgenommen. Für die vorherige Festanstellung hat sie ALG I beantragt und befindet sich derzeit auf der Suche nach einer neuen Festanstellung. Nach meiner Rechtsauffassung dürfen nun die 12 Monate der Elternzeit nicht berücksichtigt werden und das ALG I müsste an den Voraussetzungen bemessen werden, die vor Antritt der Elternzeit galten. Damit gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 450 €, da der Minijob bereits mehr als 12 Monate bestand. Das ALG I selbst würde dann mit 67% an dem durchschnittlichen Nettogehalt der Festanstellung berechnet werden. Die Arbeitsagentur zieht nun allerdings den Minijob zur Anrechnung heran und geht nur von einem Selbstbehalt von 165 €, statt des erhöhten Satzes von 450 € aus. Dabei bezieht sie sich auf § 155 SGB III und bezieht die Elternzeit in den Zeitraum von 18 Monaten mit ein. Des weiteren wird ins Feld geführt, dass meine Frau bereits 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes einem Beschäftigungsverbot unterlag. Der Freibetrag könne angeblich nur für das tatsächliche Ausüben einer Nebentätigkeit und nicht den alleinigen Bezug eines Nebeneinkommens gewährt werden. Meine Frage ist nun, ob die Elternzeit in die 18 Monate mit eingerechnet werden darf und ob sich der Arbeitgeber des Minijobs strafbar macht, wenn er meiner Frau bestätigt, dass sie den Minijob während des Beschäftigungsverbots weiter durchgeführt hat? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ArbGeld 1 ist sicher nicht mein Schwerpunkt. Ich habe deshalb dies hier für Sie rausgesucht: Quelle:http://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html Die Berechnung der Leistungshöhe gestaltet sich in diesem Fall allerdings schwierig. Laut Gesetz werden Erziehungszeiten nicht als Bemessungszeitraum gewertet, aber andererseits beträgt der Bemessungsrahmen nur zwei Jahre – wurde die dreijährige Elternzeit voll ausgeschöpft, gibt es keine Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Deshalb wird das Arbeitslosengeld anhand gestaffelter „fiktiver“ Entgelte berechnet, die je nach Qualifikation der Antragsteller festgelegt wurden. Auch beim Eintreten der Arbeitslosigkeit nach einer nicht voll ausgeschöpften Elternzeit ist ein nur geringes Arbeitslosengeld zu erwarten, da sich die Höhe der Leistung dann nach dem vorher erreichten Entgelt richtet, in diesem Falle also nach dem niedrigeren Elterngeld (meist 67% des vorherigen Arbeitsentgelts) oder nach einem Durchschnittsbetrag aus Arbeitsentgelt und Elterngeld. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...