Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG1 nach Elternzeit, ARGE rechnet Minijob an, obwohl dieser schon bestand

Frage: ALG1 nach Elternzeit, ARGE rechnet Minijob an, obwohl dieser schon bestand

ald84

Beitrag melden

Hallo, folgender Fall liegt bei uns vor: Meine Frau befand sich vor Beginn des Elterngeldes mehr als 12 Monate sowohl in einer Festanstellung als auch in einem zusätzlichen Minijob. Etwa 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wurde ein individuelles (jede Tätigkeit einschließendes) Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses individuelle Beschäftigungsverbot beruhte allerdings mehr auf sowohl unserer als auch der Unwissenheit der aussprechenden Ärztin, was die rechtlichen Folgen angeht. Da meine Frau hauptberuflich in der Pflege Tätig war und es sich bei dem Minijob lediglich um leichte Bürotätigkeiten handelte, wurde der Minijob weiter durchgeführt. Somit erhielt meine Frau auch während bestehen des Beschäftigungsverbot sowohl aus dem Minijob als auch aus der versicherungspflichtigen Festanstellung eine Lohnfortzahlung in voller Höhe. Die Festanstellung war bis 2 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes befristet und wurde nicht verlängert. Der Minijob ruhte während des Elterngeldes. Das Elterngeld wurde anhand der vorherigen Einnahmen aus Festanstellung und Minijob berechnet. Nun sind 12 Monate Elternzeit vorüber und meine Frau hat ihre Tätigkeit in dem Minijob wieder aufgenommen. Für die vorherige Festanstellung hat sie ALG I beantragt und befindet sich derzeit auf der Suche nach einer neuen Festanstellung. Nach meiner Rechtsauffassung dürfen nun die 12 Monate der Elternzeit nicht berücksichtigt werden und das ALG I müsste an den Voraussetzungen bemessen werden, die vor Antritt der Elternzeit galten. Damit gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 450 €, da der Minijob bereits mehr als 12 Monate bestand. Das ALG I selbst würde dann mit 67% an dem durchschnittlichen Nettogehalt der Festanstellung berechnet werden. Die Arbeitsagentur zieht nun allerdings den Minijob zur Anrechnung heran und geht nur von einem Selbstbehalt von 165 €, statt des erhöhten Satzes von 450 € aus. Dabei bezieht sie sich auf § 155 SGB III und bezieht die Elternzeit in den Zeitraum von 18 Monaten mit ein. Des weiteren wird ins Feld geführt, dass meine Frau bereits 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes einem Beschäftigungsverbot unterlag. Der Freibetrag könne angeblich nur für das tatsächliche Ausüben einer Nebentätigkeit und nicht den alleinigen Bezug eines Nebeneinkommens gewährt werden. Meine Frage ist nun, ob die Elternzeit in die 18 Monate mit eingerechnet werden darf und ob sich der Arbeitgeber des Minijobs strafbar macht, wenn er meiner Frau bestätigt, dass sie den Minijob während des Beschäftigungsverbots weiter durchgeführt hat? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ArbGeld 1 ist sicher nicht mein Schwerpunkt. Ich habe deshalb dies hier für Sie rausgesucht: Quelle:http://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html Die Berechnung der Leistungshöhe gestaltet sich in diesem Fall allerdings schwierig. Laut Gesetz werden Erziehungszeiten nicht als Bemessungszeitraum gewertet, aber andererseits beträgt der Bemessungsrahmen nur zwei Jahre – wurde die dreijährige Elternzeit voll ausgeschöpft, gibt es keine Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Deshalb wird das Arbeitslosengeld anhand gestaffelter „fiktiver“ Entgelte berechnet, die je nach Qualifikation der Antragsteller festgelegt wurden. Auch beim Eintreten der Arbeitslosigkeit nach einer nicht voll ausgeschöpften Elternzeit ist ein nur geringes Arbeitslosengeld zu erwarten, da sich die Höhe der Leistung dann nach dem vorher erreichten Entgelt richtet, in diesem Falle also nach dem niedrigeren Elterngeld (meist 67% des vorherigen Arbeitsentgelts) oder nach einem Durchschnittsbetrag aus Arbeitsentgelt und Elterngeld. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...