Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG nach Elterngeld

Frage: ALG nach Elterngeld

Kleiner Wurm

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Guten Tag, Ich habe folgendes Problem. Momentan bin ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Möchte zwei Jahre in Elternzeit gehen. Dies ist auch schon beantragt. Nun meine Frage, ist es möglich im zweiten Jahr Elternzeit Arbeitslosengeld oder andere Bezüge u erhalten, obwohl mein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht? Elterngeld plus war keine Option, da das Geld absolut nicht ausreicht. Was gibt es für Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten? Ohne kann ich nicht zuhause bleiben Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann grundsätzlich nicht parallel Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 bekommen. Denn die Voraussetzungen beider schließen sich aus. Sie können Arbeitslosengeld 1 für die Zeit Nach dem in der Elternzeit erhalten, dies aber nur für eine Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden und wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie müssen also dem der Agentur für Arbeit gegenüber nachweisen, dass die Kinder fremd betreut sind. Ansonsten bleibt Ihnen, sich einen Jobcenter zuwenden wegen Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder ergänzendes Hartz IV. Liebe Grüße NB


lilly1211

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Wie meinst du das? Wenn du ALG willst musst du vermittelbar sein und auch arbeiten wollen und eine Kinderbetreuung haben. Warum arbeitest du dann nicht bei deinem AG? Du willst ALG weil du sonst nicht zuhause bleiben kannst? Nach meinem Verständnis widerspricht sich das komplett. Oder habe ich dein Posting nicht verstanden?


lilly1211

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Unterstützung steht dir in Form von Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes zu. Wohngeld und Kinderzuschlag kannst du probieren.


cube

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Nein, ALG geht nicht. Du hast einen bestehenden Arbeitsvertrag - bist also nicht arbeitslos - und dazu auch gar nicht vermittelbar, wenn du ja eigentlich zu Hause bleiben willst. Du kannst bei deinem jetzigen AG Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen - sofern du eine Betreuung für dein Kind hast. Der Vater/dein Partner könnte dich ebenfalls mitfinanzieren. Wohngeld oder Kinderzuschlag könnten evt. bewilligt werden - da müsstest du eben die Anträge stellen und schauen, ob und was bewilligt wird. Aber ganz grundsätzlich ist es nun mal so, dass man sich Elternzeit eben auch leisten können muss. Das ist nicht böse gemeint! Ich kann verstehen, dass du dein Kind lieber erst mit 2 in die Kita geben willst. Aber wenn das EG oder eigene Rücklagen nicht reichen, um längere Zeit in EZ zu bleiben, muss man idR arbeiten gehen.


Mitglied inaktiv

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Du bekommst schon deshalb kein alg1 weil du ja nicht arbeitslos und nicht vermittelbar bist. Stichwort: Kinderbetreuung!


HeyDu!

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Ich gestehe, nachdem ich nun die Antwort der Fachfrau gelesen habe, kann ich nachvollziehen, dass die Fragestellerin noch einmal fragen musste. 1. Es war nicht die Frage ob man Elterngeld und ALG I parallel beziehen kann. 2. "Sie können Arbeitslosengeld 1 für die Zeit nach dem in der Elternzeit erhalten, dies aber nur für eine Arbeitszeit bis zu 30 Stunden..." Na was denn nun? Widerspruch pur. Zum einen hat die Fragestellerin einen AG. Also ist nach der Elternzeit nicht arbeitslos und zum anderen, wenn man die 30 Stunden ins Spiel bringt, dann klingt es nach ALG I weil Teilzeit in Elternzeit sich keine Tätigkeit findet. Dann passt aber der erste Halbsatz nicht dazu.


Mitglied inaktiv

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Ich glaub, kleiner Wurm bezieht sich darauf, dass man alg1 beziehen kann in der Höhe, wie man Teilzeit in der Elternzeit arbeiten könnte. ... 15-30 entsprechend Kinderbetreuung eben


HeyDu!

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Man kann ALG I bewilligt bekommen, wenn man tatsächlich arbeiten wöllte und praktisch könnte (Stichwort Betreuung). KleinerWurm möchte nicht arbeiten sondern Zuhause bleiben. ALG I ist abwegig...aber ein Ausweg, wenn die Fragestellerin jetzt umdenkt, tatsächlich TZ arbeiten möchte, Kinderbetreuung organisiert und sich letztlich keine Arbeit findet. Frau Baders Antwort ist dennoch nicht nachvollziehbar. TZ in EZ hat ja mit "nach der EZ" nichts zu tun.


Felica

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Doch die Antwort ist nachvollziehbar. Weil niemand einen dazu zwingen kann in der EZ bei dem eigentlichen AG zu arbeiten. Den der Vertrag ruht komplett. Auch hat nicht jeder AG einen TZ-Arbeitsplatz der mit den Betreuungszeiten übereinstimmt. Oder Frau kann nicht so pendeln wie außerhalb der EZ. Oder man wohnt gar nicht vor Pet weil für die Dauer der EZ woanders wohnhaft. Man darf sich also in der EZ eine TZ-Stelle bei einen anderen AG suchen und für die Zeit der Suche dann natürlich anteilig ALG1 beziehen. Eben bis höchstens auf 30 Std die Woche gerechnet. Aber um Anspruch auch Alg1 zu haben, wird eine entsprechende kinderbetreuung nötig. Ohne geht da gar nichts.


-Talia-

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In Frau Baders Antwort fehlt doch einfach nur ein Wort: „Sie können Arbeitslosengeld 1 für die Zeit Nach dem [Elterngeld] in der Elternzeit erhalten, dies aber nur für eine Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden und wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“ und schon macht es Sinn.


HeyDu!

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Ja Talia, so macht es Sinn. Steht nur leider nicht so da... und so kam inhaltlicher Blödsinn heraus.


-Talia-

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Da aber eindeutig ein Wort fehlt, kann man sich das sehr schnell selbst zusammenreimen...


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