Melro
Hallo Frau Bader, Von Anfang an: Von November 2022- Anfang März 2023 hatte ich eine Teilzeit Anstellung. Diese wurde mir vom AG gekündigt wegen längerer Krankheit in der Probezeit (seit Anfang Januar AU) Seit dem 8.3.23 bin ich also "Arbeitslos", allerdings bin ich bis heute noch immer Krankgeschrieben und erhalte kein ALG sondern Krankengeld. Nun ist es so, dass ich mich in der 12 ssw befinde. Meine Frage hier, wenn ich mich nun Arbeitslos melde und ALG 1 beziehe, muss ich mich bewerben trotz Schwangerschaft? Wenn ich aber weiter Krankengeld beziehe, erhalte ich dann Mutterschaftsgeld bzw. wie genau ist das in diesem Fall gesetzlich geregelt?
Hallo, zu fragen ist erste Mal, ob Sie überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, zumindest bei dieser Tätigkeit erfüllen Sie die Anwartschaften nicht. Ansonsten müssen Sie sich selbstverständlich schwanger bewerben. Schwangerschaft ist erst mal keine Krankheit. Wenn Sie tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten. Liebe Grüße NB
misses-cat
Natürlich musst du dich trotz Schwangerschaft bewerben, ob du eingestellt wirst ist die andere sache
misses-cat
Denk daran das weder alg1 noch Krankengeld sich positiv auf das elterngeld auswirken du bekommst dann wohl nur das mindestens elterngeld von 300 Euro wenn du nicht noch arbeit findest.
Lena_1922
Von der Krankenkasse bekommst du 13 Euro/Tag - solltest du Bürgergeld beziehen, bekommst du das nicht - wenn du keine 3 Stunden am Tag arbeitsfähig bist - auch kein anteiliges ALG I.
3wildehühner
Entweder, du bist arbeitsunfähig und kannst dementsprechend nicht arbeiten oder du bist wieder gesund und kannst arbeiten. Hast du dich noch nicht arbeitslos gemeldet? Meldest du dich nämlich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 3 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. bei auslaufen des Arbeitsvertrages 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend, wird eine einwöchige Sperrzeit bei ALG1 verhängt. Der Anspruch auf ALG1 verkürzt sich somit um eine Woche. Erfüllst du überhaupt die Voraussetzungen für ALG1? Du musst in den letzten zweieinhalb Jahren mindestens 12 Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Wenn du wirklich wieder gesund bist und arbeiten kannst, musst du selbstverständlich willig sein zu arbeiten und Bewerbungen schreiben, Du musst dann auch vom Arbeitsamt geforderte Trainings absolvieren. Da du aber überlegst, was wäre, wenn du weiter krank bist, dann liest sich das so, dass du eben noch gar nicht gesund bist. Dann kannst du kein ALG1 beziehen. Für das zukünftige Elterngeld wäre es natürlich sinnvoll, dass du, sobald du wieder arbeitsfähig bist, möglichst Vollzeit bis zum Mutterschutz arbeiten gehst.
MamaausM2
Du musst dich arbeitslos melden. Auf jeden Fall. Weil ohne Anspruch auf ALG1 hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Und ja auch schwanger musst du dich allen Auflagen des Agentur stellen, also Termine wahrnehmen und bewerben. Ein neuer Job wäre auch positiv für das Elterngeld. Weil so bekommst du nur den Mindestsatz von 300€
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