bibsi1
Hallo Frau Bader, ich war bis 31.01.2014 angestellt und Gehalt bezogen, bin seit dem 19.03.2014 Arbeitslos gemeldet und beziehe ALG1. Nun bin ich Schwager und am 20.10.2014 soll der Entbindungstermin sein. Ich habe mich bereits belesen, das ALG1 nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Dennoch habe ich ein paar fragen: Errechnet sich das Elterngeld ab Oktober 2013 oder November 2013? Es zählen ja die letzten 12 Monate. Zusätzlich habe ich im Mai 2014 eine nachträgliche Prämiennachzahlung meines Arbeitgebers erhalten für das Jahr 2013, welches ich ja dem Amt nicht mitteilen muss. Wird diese Prämie aber mit zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Bei wem muss ich das Elterngeld beantragen/melden und bis wann? Wenn ich im September in Mutterschutz gehe, zählt das dann auch schon als Elterngeld? Sorry für die vielen Fragen! Dankeschön!
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate VOR der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
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