Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 Elterngeld Prämienzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ALG 1 Elterngeld Prämienzahlung

bibsi1

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich war bis 31.01.2014 angestellt und Gehalt bezogen, bin seit dem 19.03.2014 Arbeitslos gemeldet und beziehe ALG1. Nun bin ich Schwager und am 20.10.2014 soll der Entbindungstermin sein. Ich habe mich bereits belesen, das ALG1 nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Dennoch habe ich ein paar fragen: Errechnet sich das Elterngeld ab Oktober 2013 oder November 2013? Es zählen ja die letzten 12 Monate. Zusätzlich habe ich im Mai 2014 eine nachträgliche Prämiennachzahlung meines Arbeitgebers erhalten für das Jahr 2013, welches ich ja dem Amt nicht mitteilen muss. Wird diese Prämie aber mit zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Bei wem muss ich das Elterngeld beantragen/melden und bis wann? Wenn ich im September in Mutterschutz gehe, zählt das dann auch schon als Elterngeld? Sorry für die vielen Fragen! Dankeschön!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate VOR der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate gesplittet da ich eigentlich so lange zuhause bleiben wollte. Mein Arbeitsvertrag ist während der Schwangerschaft ausgelaufen (Zeitvertrag). Nun muss ich mich aus finanziellen Gründen (mein Lebensgefährte ist Freiberufler und hat einen wichtigen Kunden verloren) arbeitssuchend melden ...

Guten Tag Frau Bader, ich beziehe Elterngeld im 2. Jahr (gesplittet) und möchte mich nun gern arbeitssuchend melden. Wird das Elterngeld auf das ALG 2 angerechnet? Vielen Dank!

Hallo. Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 au ...

Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET. Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf? Viele Grüße

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...