Quadralfisch
Hallo, mein AG möchte mich zum Ende der Elternzeit (09. April) zum 31.03. kündigen, was ja rechtlich schon mal nicht möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt eigentlich 6 Monate, was ihn aber nicht interessiert, da er ja wie gesagt, jetzt eine Kündigung schicken wird, in der der 31.03. steht. Somit ist die Kündigung ja unwirksam. Das ich nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen werde, ist auch klar. Mir geht es jetzt darum, wie ich mich bis dahin verhalten soll, wenn er absolut nicht mit sich reden lässt und einfach sagt (nicht schreibt), dass er mich nicht mehr sehen will. Gehe ich am 10.04. nicht zur Arbeit, kann er mich ja theoretisch trotzdem abmahnen. Gehe ich hin und er sagt mir wieder nur, dass er mich nicht sehen möchte, was dann?
Hallo, Sie gehen, am besten mit einem Zeugen, hin und bietenIihre Arbeitsleistung an. Etwas anderes gilt nur, wenn er von vornherein selbige bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung endgültig ablehnt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Kündigung in der Elternzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Sie muss aber bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Setze dich doch mit dieser Behörde in Verbindung (google: Kündigung in Elternzeit, dein Bundesland, Behörde).
Sternenschnuppe
Wie gross ist denn der Betrieb ? Kannst Du Deinen alten Vertrag erfüllen im alten Umfang ? Wie viel Elternzeit hast Du genommen bisher ? Ich frage weil er nur verpflichtet ist Dich zu den alten Bedingungen zu beschäftigen.
Mella1307
Meines wissens nach hat nur die arbeitnehmerin ein sonderkündigungsrecht nach 19 BEEG in der elternzeit. Der arbeitgeber kann erst danach. Womöglich will er dann aufhebung aber des muss ja das arbeitsamt genehmigen sonst gibts ja kein geld
Sternenschnuppe
Wenn nicht muss sie eh selbst kündigen.
Strudelteigteilchen
Die AP fragt, wie sie sich verhalten soll, wenn ihr AG in der Elternzeit kündigt. Das darf er nicht. Punkt. Es gilt der ursprüngliche Vertrag. Warum soll die AP den nicht erfüllen können/wollen? Weil Mütter per definitionem nie Vollzeit arbeiten? Wobei im AP ja nicht mal steht, ob das ein Vollzeitvertrag ist oder nicht. Ich finde es lustig, wie hier immer wild spekuliert und nach tausend Hintergründen gefragt wird. Vielleicht kann man auch einfach mal auf die Frage antworten, statt ungewünschte Ratschläge zu verteilen. @AP: Du solltest Deine Arbeitskraft nachweisbar anbieten. Evtl. einstempeln, Kollegen begrüßen, Busfahrkarte aufheben.... Wobei ich vermute, daß irgendjemand im Hintergrund (die PA zum Beispiel) den AG schon noch zurückpfeifen wird. Dennoch solltest Du davon ausgehen, daß Du Dir beizeiten einen anderen Job suchen mußt - aber das ist Dir sicher selber klar.
Mitglied inaktiv
Der AG darf nicht kündigen. Wenn er es aber doch tut, muss die Fragestellerin reagieren, sonst wird die Kündigung wirksam. Aus meiner Sicht war die Frage, wie sie genau reagieren soll (Kündigungsschutzklage?). Daher habe ich sie zur Klärung der Frage an die Behörde verwiesen, die bei diesen Kündigungsfällen zuständig ist. Denkbar ist, dass es einen Kündigungsgrund gibt, der eine ausnahmsweise Kündigung in der Elternzeit zulassen würde. Auch das muss geklärt werden.
Strudelteigteilchen
Erstens: Wer redet mit Dir? Zweitens: Sie hat die Kündigung doch noch gar nicht, was sollen die da machen? WENN der AG ( evtl. unter Berufung auf die Erlaubnis der Behörde) kündigt, DANN macht es Sinn, sich an selbige zu wenden. Vorher ist das Blödsinn.
Sternenschnuppe
Weil es entscheidend ist, ob sie den Klageweg gehen sollte. Lediglich die alten Bedingungen sind einklagbar. Kann sie die gar nicht mehr erfüllen, dann bringt sie eine Klage nicht weiter. Dann müsste sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen , wenn keine TZ geht aus betrieblichen Gründen,oder die Arbeitszeiten nicht zur Betreuung passen. Hat sie nichts zu geschrieben, ich weiß, aber viele denken da nicht dran. Daher meine Frage danach. Will sie zu alten Bedingungen und Zeiten natürlich sofort Kündigungsschutzklage und zeitlich einen neuen Job schon anvisieren. Endet dann vermutlich in einem Vergleich mit Abfindung. Und erscheinen am 1.Arbeitstag, lässt er sie nicht rein und verweigert, dann würde ich über eine AU nachdenken wegen Mobbing, sofern sie das nicht schriftlich bekommt. Soweit ich weiß sind Verfahren am Arbeitsgericht sehr zeitnah.
Strudelteigteilchen
Kündigen zum Ende der EZ kann die AP gar nicht mehr, die Frist von 3 Monaten kann sie nicht einhalten. Dennoch ist es nicht die KERNfrage, zumal die AP ja gar nicht nach dem Klageweg gefragt hat. Die Frage der AP bezog sich auf das Verhalten zum Arbeitsantritt. Ob sie den Ursprungsvertrag erfüllen kann oder nicht ist ein Nebenbei, eine Voraussetzung, die sie hoffentlich erfüllt und auf die man hinweisen kann. Aber es ist einfach nicht die KERNfrage.
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