Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ändert sich die Steuerklasse bei Geburt eines Kindes?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ändert sich die Steuerklasse bei Geburt eines Kindes?

Alex0204

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Hallo Frau Bader, wir bekommen unser Kind Ende November. Mein Freund ist geschieden und hat zwei Kinder, die jedoch nicht bei uns wohnen. Ein Kind ist bei ihm auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ich werde 14 Monate Elternzeit nehmen und danach anfangen in Teilzeit zu arbeiten. Mein LG hat ca. 2.900 € brutto. Allerdings bleiben ihm netto ca. 1.800 abzgl. Kinsdesunterhalt, dann liegt er bei ca. 1.100- 1.200 €. Ich erhalte bei meiner Teilzeittätigkeit ca. 1.900 € brutto, ca. 1.200 € netto. Ändert sich die Steuerklasse? Macht es Sinn das Kind bei mir oder meinem LG einzutragen? Meine Bedenken zielen darauf ab, dass eine Eintragung unseres Kindes auf seiner Lohnsteuerkarte nur dazu führen würde, den Unterhalt der beiden ersten Kinder wieder zu erhöhen. Oder darf dies nicht geschehen, dass Gehaltsvorteile durch ein gemeinsames Kind dafür genutzt werden, um den Unterhalt der ersten Kinder zu erhöhen? Es wäre ja schön, wenn wir von irgendetwas auch leben könnten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann das Kind auf die Karte eintragen lassen, möglicherweise bekommen die anderen Kinder dann mehr Unterhalt. Das hängt von seinem Lohn ab. Denn auch das neue Kindes unterhaltsberechtigt. Liebe Grüße NB


desireekk

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Entgegen zu frau bader sage ich: der Unterhalt für die ersten 2 Kinder wird sich vermutlich (sogar) verringern... Weil: der Unterhalt wurde für 2 Unterhaltsberechtigte ausgerechnet 0 die beiden ersten Kindern. Nun gibt es ab Geburt aber dann 4 Unterhaltsberechtigte, da auch Dir aufstockender Unterhalt zusteht, solange Du "nur" TZ arbeitest. Dadurch rutscht er i. d. R. in der Düsseldorfer Tabelle um 1-2 Stufen nach "Oben", was den Unterhaltsbetrag pro Kind verringert. Wie wurde der Unterhalt festgelegt? Wenn es eine Unterhaltsurkunde bzw. einen Gerichtsbeschluss gibt, muss dieser abgeändert werden. geht erst ab Geburt des Kindes und wird danach etwas dauern...Nur damit Ihr Euer Geld planen könnt. Es könnte zu einer sog. Mangelfallberechnung kommen, Google mal. Übrigens hat er nicht "1" Kind auf der Steuerkarte sondern 2x 0,5 :-) Geh mal auf einen "Nettorechner" im Internet und schau, wieviel es ausmacht, wenn er 1,5 Kinder hat,... kaum etwas... Gruss Désirée


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