Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Adoption

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Adoption

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Meine Lebensgefährtin hat ein SOhn der 12 Wochen alt ist. Es liegt beim Jugendamt keine Vaterschaftsanerkennung vor und er zahlt auch keine Unterhalt. Sie weiß auch momentan nicht wo er sich aufhält weil er mit den Kind nichts zutunen haben will. Wie sieht es aus kann ich einfach eine Vaterschaftsanerkennung machen ohne das ich der Kindesvater bin. Und kann ich den kleinen auch adoptieren ohne Unterschrift des Kindesvater weil die Kindesmutter ist damit einverstanden. Und muß ich dann alles beim Amt zurückzahlen (Unterhaltsvorschuß, Beihilfen)? Und kann die Kindesmutter mich dann in der Geburtsurkunde eintragen lassen? Danke für Ihre Bemühungen P. Reetz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich wäre da auch vorsichtig. So lange scheinen Sie ja auch noch nicht zusammen zu sein. Sie können ja auch später eine Adoption vornehmen. Rechtlich geht es natürlich auch schon jetzt, da der Kindsvater ja noch nicht anerkannt hat. Gruß, NB


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Hallo, wenn du die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkundest und die Mutter der Anerkennung durch dich auch zugestimmt hast, dann bist du der gesetzliche Vater UND dann hast du neben den Rechten auch alle Pflichten, die ein Vater hat. Also musst du alle Kosten tragen, nach einer Trennung Unterhalt für die Mutter und das Kind zahlen und das Kind ist ein erbe von dir, für den Fall deines Todes. Der leibliche Vater kann dann kaum noch etwas unternehmen (wird sich evtl. in den nächsten Jahren ändern). Aber es ist anzunehmen, dass er eher erfreut übder deine Opferbereitschaft sein wird. Gruss


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Hallo Fr. Bader, also kennen tue ich meine jetztige Partnerin seit 7 Jahren. Zusammen sind wir seit Februar diesen Jahres. War auch bei der Geburt dabei. Und behandel das Kind wie mein eigenes. Will ja auch die Rechte und Pflichten auch nach gehen auch bei einer Trennung. Nur wenn ich so einfach die Vaterschaft anerkenne. Muß ich die Beihilfen ans Sozialamt zahlen obwohl ich nicht der Kindesvater bin? Aber wenn ich die Vaterschaft anerkenne dann bräuchte ich ihn doch nicht mehr zu adoptieren oder ? Wir wollen es ja auch nicht sofort machen vielleicht nächstes Jahr. Nur momentan sieht es so aus der Kindesvater total abgetaucht ist. Ich weiß von ihr das er direkt abgehauen als erfuhr das ein Kind unterwegs ist. Ich habe sie auch während der Schwangerschaft mit betreut. Momentan steht auch kein Vater in der Geburtsurkunde. Das ist ziemlich schade.


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Hallo Uze, ich weiss ja nicht, ob das alles stimmt, oder ob da ein Scherzbold seine Spässe treibt.... Ich kann dir nur raten, die Finger davon zu lassen. Wenn du die Vaterschaft beurkundet hast, gibt es keinen Ausweg mehr! Dass es einen anderen "Erzeuger" gibt, spielt dann KEINE Rolle mehr. Du alleine bist verantwortlich, auch finanziell. Und lass es dir noch sagen, dass man mit einer solchen Handlung keine Beziehung zur Mutter schmieden kann... selbst wenn du der biologische Vater sein würdest. cu


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Hallo Rainer, also das stimmt alles damit würde ich keine scherze machen. Es mir schon klar das ich mit der Adoption alle Rechte und Pflichten habe. Wollte doch nur wissen ob ich das machen kann, wenn ich ihn adoptiere muß ich die ganze beihilfen ans Amt zurück bezahlen? Da ich nicht der "Erzeuger". Will damit nicht deswegen die Beziehung festhalten. Ich liebe diese Frau und den Kleinen. Und will einfach nur das beste. Nur da ich mich ständig mitkümmer, und wenn er anfängt zu reden wird er dann zu mir Papa sagen. WEnn wir da dann noch zusammen wären. Weil das Jugendamt hat den "Erzeuger" bis jetzt noch nicht finden können. Ich meine die Sache ernst. Gruß uze


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