xxLena
Liebe Frau Bader, ich versuche mal mein Glück bei Ihnen. Ich habe für meine zweite Tochter Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Diese Elternzeit läuft bis zum 13.07.2019. Nun habe ich unter Einhaltung der 7 Wochen Frist eine Verlängerung von 2 Jahre auf 3 Jahre beantragt. Jedoch wurde dieser Antrag vom Arbeitgeber abgelehnt mit dem Grund das die Firma für das Jahr 2019 mit mir im Personal gerechnet hat. Ich bin bereits seit Mitte 2015 nicht mehr in der Firma (Geburt und Elternzeit von erster Tochter). Als ich im Jahre 2015 schwanger war, bin ich zu meinem Mann gezogen und das sind einfach zur Firma ca. 120 km. Soll ich nun auf mein 3. Elternzeitjahr verzichten und kündigen oder gegen die Ablehnung vorgehen? Vielen lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Helena
Hallo, hier braucht es keine Zustimmung des AG, § 16 BEEG. Besorgen Sie sih vllt die aktuelle Broschüre des Ministeriums. www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
SumSum076
Vielleicht nochmal dem Arbeitgeber die aktuelle Version von § 16 BEEG, Absatz 1 vorlegen. Das "dritte Jahr" kann nur abgelehnt werden, und dann auch nur aus dringenden betrieblichen Gründen, wenn die Elternzeit NACH dem 3. Geburtstag liegen soll. In deinem Fall liegt sie ja VOR dem 3. Geburtstag, da brauchst du eigentlich gar keine "Zustimmung". Zudem ist "wir haben mit Ihnen als Personal gerechnet" nur dann ein dringender betrieblicher Grund, wenn der Betrieb ohne dich zugrunde gehen würde. Die auch aufwändige Suche nach Ersatz, auch mit Bewerbungsverfahren, befristetem Vertrag usw wird dem AG ausdrücklich zugemutet. Erkennbar auch daran, dass die "Anmeldefrist" für die Elternzeit eigentlich recht kurz ist. Gruß Sabine
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