ara-sunshine
Ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub erhalten, danach Sonderurlaub für 2 Jahre (Ablauf 06.05.2016). Bin freiwillig gesetzlich krankenversichert Leider ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, meine Arbeit wieder aufzunehmen (Bandscheibenvorfall protrahiert, Schilddrüsen-Carzinom (bösartig), Radiojodtherapie, REHA, mehrere KH-Aufenthalte stehen noch an . . . .). Hat der Arbeitgeber das Recht den Arbeitsvertrag mit Ablauf des Sonderurlaubes zu kündigen, obwohl ich krank bin (bin seit 1990 bei der Firma). Welche Infos / Tipps haben Sie diesbezüglich? Danke
Hallo, wenn doch der Sonderurlaub endet lebt der Vertrag auf und Sie werden krankgeschrieben. Wenn der Betrieb mehr als 10 AN hat, greift das KSchG. Dann kann er hier nur personenbedingt kündigen (weil Sie nicht mehr zu Arbeit kommen können) - und dann, so doof das klingt, kommt es auf die Prognose an. Liebe Grüße NB
ara-sunshine
P.S. Bin Kinderkrankenschwester (Examen 1994). Arbeite bei den Barmh. Brüder.
ara-sunshine
Unsere Tochter geht von 8.30-13.30 Uhr in den Kindergarten.- (Max. Buchungszeit ist bis 14.30 Uhr möglich). Mein Mann ist Beamter (er hat immer 1 Woche Tagschicht und 1 Woche Nachtschicht im Wechsel). Tagschicht (Abfahrt zur Arbeit 6.30 - Ankunft zu Hause ca. 18.00 Uhr) Spät-Nachtschicht (Abfahrt 15.30 - Ankunft ca. 3-4 Uhr morgens). Er ist privat krankenversichert. Leider hat er nur noch Urlaub bis zum 18.03. - danach keinen Resturlaub mehr. Es gibt leider auch keine Möglichkeit seine Arbeitszeiten an die "Kindergarten-Zeiten" anzupassen, damit er sie morgens in den Kindergarten fahren könnte, und nach der Arbeit wieder abholen könnte. Leider haben wir auch keine Großeltern, Onkel / Tante etc. die unsere Tochter mitversorgen könnten. Wo können wir noch Hilfe bekommen - (habe ja chronischen Krankheitsverlauf)!
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