Airliner
Meine Ehefrau befindet sich derzeit in Elternzeit. Die Elternzeit sollte Ursprünglich zum 01. Oktober enden, wurde gerade auf 3 Jahre verlängert. Leider hat sie ein Medizinisches Ereignis getroffen, wobei sie eine längere Zeit sich nicht um unsere Tochter (16. Monate) kümmern kann. Kann die Elternzeit abgebrochen werden, - auch wenn unmittelbar eine Krankschreibung erfolgt ? Muss der Arbeitgeber dem Entsprechen ? Wird dann der "Rest" der Elternzeit "aufgespart" ? Könnte ich als Ehemann sofort in Elternzeit gehen ? Danke.
Hallo, nein. Der einzige Sinn wäre ja, Leistungen zu erhalten. Sie können aber EZ beantragen Liebe Grüss,e NB
Sternenschnuppe
Hallo Nein. Ich sehe den Sinn darin auch nicht, sie muss doch gar nicht arbeiten wenn sie in Elternzeit ist. Abbruch um Krankengeld zu bekommen wäre Betrug. Du hast aber auch Anspruch auf Elternzeit und kannst diese bei Deinem AG nehmen, Ebenso kann der Arzt Deiner Frau eine Haushaltshilfe verschreiben, dieses kannst Du dann übernehmen und bekommst Deinen Lohn dann anteilig ersetzt. Ich meine es ist dann etwa in Höhe des Krankengeldes. Sprich mit Deinem Chef und alles Güte für Euch.
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