Chiani
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin immer noch etwas verwirrt bezüglich der Elternzeit. Mein vorraussichtlicher Geburtstermin ist der 07.07.2014 Ich habe geplant nach der Geburt 12 Monate in Elternzeit zu gehen. Gelten diese ab dem Geburtstermin oder schließen sie sich an den Mutterschutz (8. Wochen nach Geburt) an? Bzw. wie muss ich es bei meinem AG angeben? Und wann müsste ich dann wieder arbeiten gehen ab dem 07.07.2015 oder werden die 8 Wochen vom Mutterschutz noch hinten dran gehangen, dass wäre dann der 31.08.2015. Was ist richtig? Ein weitere Frage ist, wielang wird mir das Elterngeld gezahlt bis zum 07.07.2015 oder + die 8 Wochen vom Mutterschutz? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen
Hallo, das mit der Elternzeit ist so eine Sache. Für das EG beginnt sie mit der Geburt. Das MG wird darauf angerechnet, wenn man nicht streckt bekommt man es also die ersten 12 Mo nach der Geburt (oder eben nur 10., wenn man MG bekommt) Beantragen muss man sich jedoch erst 7 Wochen nach der Geburt. Sie können die EZ beantragen, wie Sie möchten (also ein indiv. Datum eingeben). Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kommt das Kind pünktlich dann bekommst Du Anfang Juni das letzte Elterngeld. Es wird gezahlt bis der 12. Lebensmonat beendet ist ( 1. Geburtstag ) im Voraus. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht haben 14 Monate. Elternzeit zählt immer ab Geburt. Deine Version macht nur Sinn wenn Du Vollzeit wieder anfangen willst. Willst Du Teilzeit arbeiten nehme auf jeden Fall 2 Jahre und schreibe rein ab wann genau Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst. Das 3. Jahr kannst Du auf die Zeit bis zum 8. Geb. übertragen. Viele Krippen nehmen erst nach den Ferien auf, daher schau genau wann das bei Euch ist, plane 2-4 Wochen Eingewöhnung ein und starte dann mit der Arbeit. Das entspannt sehr wenn wann das gut plant. Angemeldet werden muss die Ellternzeit 7 Wochen bevor sie aktiv beginnt, Du der Arbeit fernbleibst, also innerhalb einer Woche nach Geburt wenn das Kind pünktlich ist.
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