regentag
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Hallo, wenn der Ag zustimmt und die KK-Frage geklärt ist, ja Liebe Grüße NB
SumSum076
Das geht, wenn du dir damals Elternzeit über das 3. Lebensjahr hinaus hast übertragen lassen. Elterngeld gibts aber dann keins. Du solltest dich auch noch mal über die Versicherung im Hintergrund kümmern (KK usw). Darüber informiert zB die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Wenn Du einen AG hast, die Zeit damals hast übertragen lassen, dann geht das und die Krankenkasse bleibt frei. Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat eines Kindes. Das musst Du dann selbst finanzieren. Ein Amt wird da auch nicht helfen, da die Mittellosigkeit mutwillig herbeigeführt wird. Vielleicht Dein Ex, verpflichtet ist er nicht.
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