Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

600,- DM oder 900,-DM Erziehungsgeld ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 600,- DM oder 900,-DM Erziehungsgeld ?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, besteht für mich nach dem neuen Erziehungsgeldgesetz auch die Möglichkeit, mich für nur 1 Jahr Erziehungsurlaub zu entscheiden, um statt nur 600,-DM EG dann 900,-DM EG für 1/2 Jahr zu bekommen? - bin verheiratet, habe aufgrund des Einkommens meines Ehemannes Anspruch auf nur 1/2 Jahr EG - stehe in keinem festen Arbeitsverhältnis (also auch kein Anspruch auf EU), - bekomme kein Mutterschaftsgeld, - habe keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe Für Ihre Antworten vielen Dank im voraus.


Mitglied inaktiv

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Wenn ich das Gesetz als Nicht-Jurist richtig verstanden habe, schließt der 1. Punkt (Verfall des Anspruchs nach 1/2 Jahr wg. Überschreitung der Einkommensgrenze) den Anspruch auf DM 900,- aus. Ich bin aber mal gespannt, was Fr. Bader dazu sagt...... Wenn sie nicht meiner Meinung ist, habe ich auch noch Chancen auf die DM 900,- *hoff*. Schöne Grüße, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

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mußt du um in den Genuss der 900 DM zu kommen, die beide Einkommensgrenzen einhalten. Ist nach zu lesen in der neuen Broschüre des Ministeriums. Kannst du bestellen telefonisch unter 01805-5329329 oder Internet www.bmfsfj.de. Zitat: S.14 "Das Budget ist allerdings nicht möglich, wenn ein Anspruch auf Erziehungsgeld unter Berücksichtigung der Einkommensgrenzen nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes besteht." Gruß Antonie


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