Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Froschprinzessin

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Hallo, Im 3. Jahr Elternzeit hat man ja kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Ich wollte mal fragen, ob es für diese Zeit andere finanzielle Hilfen gibt, die man ggf. in Anspruch nehmen kann und wenn ja, welche und unter welchen Vorraussetzungen? LG


misses-cat

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Wohngeld und Kinderzuschlag kommt halt auf den Verdienst von deinem Partner an ob du berechtigt bist bzw ihr. In größter Not Hartz 4, ansonsten ist der Kindsvater in erster Linie für euch zuständig


sandra15

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Hallo nein man bekommt kein Geld und hat auch keine Ansprüche erst nach der EZ.


mamavonbaby

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Du kannst Wohngeld, Kindnerzuschlag, oder auch HArz 4 beantragen. Wohngeld und Kinderzuschlag kannst du gleichzeitig beziehen. Harz4 nur einzelnd. Ein Antrag auf Wohngeld kannsich lohnen, denn da sind die Einkommenszgrenzen viel höher als bei harz 4.Und man darf auch "Vermögen" bis zu 120000 euro auf dem Konto haben.


mamavonbaby

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Wegen dem Vermögen sind es 120000 wenn ihr zu dritt seit. (da bin ich eben einfach von ausgegangen) Du selbst kannst 60000 haben und für jedes weitere Haushaltsmitgleid sind es dann plus 30000euro.


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