3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Hallo, Im 3. Jahr Elternzeit hat man ja kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Ich wollte mal fragen, ob es für diese Zeit andere finanzielle Hilfen gibt, die man ggf. in Anspruch nehmen kann und wenn ja, welche und unter welchen Vorraussetzungen? LG

von Froschprinzessin am 16.08.2021, 19:04



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Hallo, wenn, dann soziale Leistungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2021



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Wohngeld und Kinderzuschlag kommt halt auf den Verdienst von deinem Partner an ob du berechtigt bist bzw ihr. In größter Not Hartz 4, ansonsten ist der Kindsvater in erster Linie für euch zuständig

von misses-cat am 16.08.2021, 19:32



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Hallo nein man bekommt kein Geld und hat auch keine Ansprüche erst nach der EZ.

von sandra15 am 16.08.2021, 19:54



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Du kannst Wohngeld, Kindnerzuschlag, oder auch HArz 4 beantragen. Wohngeld und Kinderzuschlag kannst du gleichzeitig beziehen. Harz4 nur einzelnd. Ein Antrag auf Wohngeld kannsich lohnen, denn da sind die Einkommenszgrenzen viel höher als bei harz 4.Und man darf auch "Vermögen" bis zu 120000 euro auf dem Konto haben.

von mamavonbaby am 17.08.2021, 07:48



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit - finanzielle Hilfen

Wegen dem Vermögen sind es 120000 wenn ihr zu dritt seit. (da bin ich eben einfach von ausgegangen) Du selbst kannst 60000 haben und für jedes weitere Haushaltsmitgleid sind es dann plus 30000euro.

von mamavonbaby am 17.08.2021, 07:56



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