Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Jahr Elternzeit aufteilen oder zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 3. Jahr Elternzeit aufteilen oder zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden?

Hera17

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, heute wende ich mich mit folgenden Fragestellungen an Sie, mit der Hoffnung, dass ich anschließend klarer sehe. Momentan bin ich in zweijähriger Elternzeit. Diese endet am 20.01.2017. Einen Monat später, zum 21.02.2017, beginnt mein neuer Mutterschutz für Kind 2. Nun stellt sich mir nach längerer Internetrecherche (die Personalabteilung wirkte mir zu unsicher) die Frage, welcher Weg der Beste ist, um auch die mir zustehenden Mutterschutzleistungen zu erhalten. 1. Melde ich bis einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes für einen Monat weitere Elternzeit (3. Jahr) an oder 2. soll ich das komplette dritte Jahr anmelden, um es dann kurz darauf, vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes wieder zu beenden? Gibt es bei diesen beiden Möglichkeiten Vor- und Nachteile, die ich bislang übersehen habe? In beiden Fällen würde ich einen Antrag auf Verschiebung der restlichen 11 Monate Elternzeit von Kind 1 auf einen späteren Zeitpunkt (wahrscheinlich 5. Lebensjahr von Kind 1) stellen, in der Hoffnung, dass der AG zustimmt. Meine Frage hierzu: Muss ich mich dabei generell schon auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen, oder reicht da die 13-Wochenfrist vor Antritt aus? Zum Schluss noch der Hinweis: Ich muss die Zeit vom 21.01.-20.02.2017 auf jeden Fall mit Elternzeit überbrücken und kann nicht arbeiten (keine Betreuungsmöglichkeit für Kind 1, meine alte Arbeitsstätte ist aktuell 300 km entfernt, Urlaubsanspruch besteht keiner - ich bin angestellte Lehrerin). Was können Sie mir raten? Mit freundlichen Grüßen Hera17


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die Schwangerschaft ist gefestigt, der Mutterschutz bekannt. Du kannst exakt bis zum Tag davor verlängern und erhältst dann vollen Mutterschutzlohn. Den Rest lässt Du übertragen und meldest es dann 13 Wochen vorher an. Alles andere macht Sinn wenn die Schwangerschaft am Anfang ist oder man noch gar nicht schwanger ist. Elterngeld wird dann 375€ bis das erste Kind 3 ist, danach nur noch 300€. Alles Gute.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...