Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Ich bin in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis seit 2005. Im Oktober 2008 wurde ich schwanger und wurde innerhalb von einer Woche sofort freigestelt ( bei vollem Gehalt) da ich als Zahnarzthelferin arbeite und er mich nicht mehr beschäftigen konnte ( Assistenz, Röntgen etc. ) Am 30.06.09 hatte ich entbunden und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese ist ja dann Ende August vorbei. Jetzt bin ich wieder schwanger (12. SSW ) und habe ihm das mitgeteilt. Er meinte es gäbe jetzt 3 Möglichkeiten. 1. Ich solle meine 1. Elternzeit verlängern bis die 2. Elternzeit losginge. 2. Ich solle kündigen. 3. Ich muss ab September wieder in Vollzeit antreten, denn diesesmal würde er mich nicht freistellen. ( Ist nicht möglich weil ich erst ab September eine KiGa-Platz habe und niemanden der mir die kleine Nachmittags abholt. - und ich habe einen täglichen Arbeitsweg von insgesamt 60 km den ich mit dem Zug bewältigen müsste da ich keinen Führerschein habe ). Momentan arbeite ich nebenbei in einer Raucherkneipe denn wir benötigen das Geld dringend. Jetzt meine Fragen. Was ist das geschickteste für mich? Wenn ich selbst kündige bekomm ich ja erst mal eine 3-monatige Sperre für das Arbeitslosengeld - und so lange kann ich nicht mehr in dieser Kneipe arbeiten, da fehlt uns so viel Geld das es nicht mehr zum leben reicht. Verlängere ich meine 1. Elternzeit bekomm ich ja auch kein Geld. Wenn ich ab September wieder arbeiten gehen würde, könnte ich mir doch gleich am 2. Tag oder so vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. Müsste er mich dann bis zu Beginn der 2. Elternzeit voll bezahlen? Oder wie lange muss ich arbeiten bis er mich bezahlen müsste? Ich würde es wirklich nicht gern machen, ich mag meinen Chef und meine Kollegen aber mir fehlt einfach das Geld. Und andere Zuschüsse bekommen wir nicht, wir fallen aus allem raus. Ich hoffe Sie können mir irgendwie weiter helfen und einen Rat geben. Vielen Dank im Voraus. LG Sommertraum
Hallo, am besten wäre doch, wenn Sie mit Ihrem FA klären, ob Ihnen ein BV zusteht. Dann bekommen Sie weiter den Lohn u sind freigestellt. Mit einer Kündigung wäre ich also im Moment vorsichtig Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Ich hätte am 9.12.2010 nach 3 Jahren wieder in meinen Hauptjob einsteigen sollen. Am 08.12. stellte der Doc den Herzschlag fest und ich hielt das BV in Händen. Ich habe dann die gesamte Schwangerschaft den Lohn bekommen, den ich vor Nummer 1 bekommen habe ! Wenn Dein Chef Dir keine andere Arbeit geben kann, die den Richtlinien in der Schwangerschaft entsprechen, dann hast Du ein Anrecht auf das BV. Auch bei Mobbing, was sich ja ein wenig so liest, als wenn das dann losgehen würde. Sprech mit Deinem FA, noch hast Du ja reichlich Zeit das zu klären. Das Elterngeld wird dann mehr sein als der Mindestsatz, weil die Monate aus dem zweiten Erziehungsjahr bis zum BV als Nullrunde gelten. Lass Dich bloß nicht zum kündigen überreden, alleine wegen den Versicherungen ( KK etc. ) , die in der Elternzeit ( nur mit Arbeitgeber ) kostenfrei weiterlaufen. Alles Gute
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal.. ich bins wieder :-) Also das hört sich jetzt vielleicht doof an aber ich hab wirklich gedacht, dass die Elternzeit 24 Monate nach Mutterschutz ( also 8 Wochen nach Geburt) beginnt. Was soll ich denn jetzt machen? Ich hab heute meinen 1. Arbeitstag verschwitzt und jetzt ist Wochenende.. Wäre es sinnvoll wenn ich gleich am Montag zum Arzt gehe und mir ein Beschäftigungsverbot hole? Und das dann per Express an meinen Arbeitgeber schicke da ich ja innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung bringen muss.. Bitte bitte helft mir. Danke
Mitglied inaktiv
Hey Also die Elternzeit ist IMMER ab Geburt, da fleisst der Mutterschutz mit ein. Daher gleich morgen zum Doc, BV holen. Dieses kann aufgrund der Raucherkneiße sogar auch für den Job gelten, weiß ich aber nicht sicher, frag den Doc danach. Melde Dich aber morgen früh telefonisch krank bei Deinem AG, damit Du alle Richtlinien erfüllst. Du hättest Dich allerdings schon Donnerstag krankmelden müssen, denn der 1. Arbeitstag ist IMMER der jeweilige Geburtstag des Kindes. Bei 2 Jahren eben der 30.06 diesen Jahres. Viel Glück und wenn Du magst, dann schreib doch mal wie es ausgegangen ist 8 ( per PN oder so )
Mitglied inaktiv
So..da bin ich wieder.. Also ich war heute morgen beim Hausarzt ( FA in Urlaub..supi.... ) und hab mir erst mal für diese Woche eine Krankmeldung geholt.. Habe einen sogenannten Panzerrücken, alles steif und verspannt - Muskeln verklebt etc.. Habe dann meine AU bei meinem AG abgegeben, bzw meiner Kollegin in die Hand gedrückt da mein Chef diese Woche in Urlaub ist. Sie meinte nur das der Chef letzte Woche zu ihr gesagt hat, dass es kein Problem sei das ich jetzt obwohl die Frist abgelaufen ist mein 3. Jahr Elternzeit hinten dran hänge.. Aber dann geht mir ja mein Geld flöten und das will ich ja absolut nicht, da wir es sonst finanziell nicht über die Runden schaffen bis zum ET, da ich ja meinen momentanen Nebenjob in der Raucherkneipe aufgeben muss. Wie ist das denn, wenn ich nächste Woche zu meinem FA gehe und er mir ein BV erteilt, dann ist es doch quasi unmöglich noch das 3. Jahr zu nehmen oder wenn ich das BV in den Händen halte? Der will nämlich gar nicht zahlen obwohl er ja das Geld zu 100 % von der KK erstattet bekommt oder lieg ich da falsch?? Ich blick momentan gar nix mehr.. Bin nur froh das mit dem Krümel alles ok ist, hatte nämlich letztes Jahr im Oktober eine Ausscharbung hinter mir da ich in der 9. Woche Blutungen bekommen habe.. trotz stressfrei daheim in Elternzeit mit liebem Mädchen.. :-) Ist das nicht auch ein triftiger Grund für ein BV? Oh man bin froh und dankbar für jede Antwort die ich von Euch bekomm. LG
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