Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Kind im Erziehungsurlaub

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Unsere Tochter ist gut 2 Jahre alt, und bisher bin ich nicht wieder schwanger. Wir rechnen nicht damit, daß es mit dem 2. Kind noch so hinkommt, daß die Erziehungsurlaube ineinander übergehen. Wegen eines Umzugs ist es mir aber auf keinen Fall möglich, meine alte Arbeitsstelle wieder aufzunehmen, da das 1. Kind höchstwahrscheinlich auch nicht pünktlich mit 3 Jahren in den Kindergarten kann. Wäre es sinnvoll, den Arbeitgeber um eine Kündigung nach dem Erziehungsurlaub zu bitten? Was wäre dann mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Gruß Tina Schumacher


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tina, Arbeitslosengeld bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Einige AA wollen Nachweise dazu. Wenn Sie beide Kinder unterbringen können, bekommen Sie auch Arbeitslosengeld. Gruß, NB


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