Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe 2 Fragen zur Elternzeit: 1) soweit ich es richtig weiß, muß man 7 Wochen vor Ende Mutterschutz seine Elternzeit einreichen. Der Mutterschutz endet, wenn das Baby zum errechneten Termin (10.3.09) kommt oder FRÜHER immer am 5.5.09. Davon 7 Wochen abziehen, heißt letzter Tag wäre der 17.3.09 (Egal ob Geburt am 10.3. oder 1.3.09). Kommt das Baby später verlängert sich die Frist entsprechend. Stimmt das so? 2) Ist die Dauer der Elternzeit immer auf volle Jahre oder Monate begrenzt? Also ich höre immer 1 Jahr Elternzeit oder 2 Jahre Elternzeit. Kann man auch sagen man kommt am 1.4.10 wieder zurück wenn das Baby am 10.3.09 geboren wird? Oder könnte man, wenn das nicht geht, sagen man kommt nach 13 Monaten wieder zurück? Tausend Dank für Ihre Antwort. Unsere Personalabteilung, obwohl ein großes Unternehmen, behauptet das sich der Mutterschutz und somit auch der Urlaubsanspruch verkürzt wenn das Baby früher kommt, also mein Vertrauen hinsichtlich Auskünften von dieser Seite ist etwas begrenzt.
Hallo, 1. Verstehe ich nicht. Nein, die Frist verlängert sich nicht. Wenn das Baby später kommt, verlängert sich der Mutterschutz. Aber die 8 Wo. nach der Geburt bleiben doch immer gleich 2. Nein, Sie können indiv. Daten einsetzen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
zu 1) naja, vor der Geburt hat man 6 Wochen, das Baby kommt 1 Woche später als errechnet, nach der Geburt hat man 8 Wochen, also hat man doch 1 Woche mehr als Frauen deren Babys früher kommen. Oder? Und stimmt das mit den 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes? Danke! liebe grüße lumo
Mitglied inaktiv
Hallo, so wie Du es im ersten Post geschrieben hattest war es schon richtig. Deien personalabteilung ist im jahre 2002 stehengeblieben, sag denenmal einen schönen Gruß! Bis Mitte 2002 verkürzte sich tatsächlich evtl. der MuSchu bei früherer Geburt. Seitdem sind es immer mind. 14 Wochen oder eben ein paar Tage mehr wenn das Baby sich Zeit lässt. BTW: wenn man nach der EZ nicht am ersten des Monats (z. B. 1.4.) wieder zu arbeiten anfängt, sondern erst am 2. (oder15. oder 22....) dann erhält man für den jew. angebrochenen Monat VOLLEN Urlaubsanspruch ;-))) Viele Grüße Désirée
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