Maus_89
Guten Tag, mein kleiner ist am 14.05. geboren. Ich möchte erst am 01.06. des Folgejahres wieder arbeiten. Elterngeld wird ja in der Regel nur 12 Monate gezahlt. Was passiert mit dem halben Monat nach 12 Monaten? Da bekomme ich kein Geld und was passiert mit den Sozialabgaben? Muss ich mich dann für diesen halben Monat arbeitslos melden oder hat es keine Auswirkung auf meine Sozialabgaben. Lücken wären ja nicht gut. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv
Du bist doch dann in EZ, also hast Du einen Arbeitgeber und brauchst Dich nicht arbeitslos melden. Geld bekommst Du halt keins für den halben Monat. Sofern Du während des EG-Bezugs keine Krankenkasse selbst zahlen musst, musst Du das i.d.R. auch nicht während der nachfolgenden Elternzeit. Was für Sozialabgaben meinst Du denn sollten da gezahlt werden? Wenn Du in die Rente einzahlen willst, musst Du das halt selbst machen. Man kann in seine Rente ja selbst freiwillig einzahlen, auch während der Elternzeit. LG Lilly
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