Lexypexy
Hallo Herr Dr. Paulus, gestern wurde ich in der 30 SSW gegen Keuchhusten geimpft. Heute habe ich etwas husten und Schnupfen. Ist das direkt eine Impfreaktion? Ich wurde tatsächlich noch nie gegen Keuchhusten geimpft. Hat mein Körper jetzt mehr zu tut, als wenn er schon mal geimpft wurde? mir wurde eine Impfung und zwei bis drei Wochen gegen RSV ans Herz gelegt. Diese wird ja nicht von der STIKO empfohlen. Ist die Impfung sicher in der Schwangerschaft, gibt es da Nebenwirkungen oder eine Gefahr für das Baby? Gibt es hier Statistiken oder Stusienergebnisse? Diese Impfung ist ja recht neu, gerade für Schwangere. Wann sollte ich mich da impfen lassen? (Das Baby soll in der 38 SSW kommen.) Gerade weil ich erst gestern gegen Keuchhusten geimpft wurde. Nicht das ich mein Immunsystems überfordere. Ich wünsche ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Bei der Keuchhustenimpfung handelt es sich um Totimpfstoff. Wenn Sie danach unter Husten und Schnupfen leiden, haben Sie sich vermutlich nebenbei einen Erkältungserreger eingefangen. Im August 2023 erteilte die EU-Kommission einem RSV-Impfstoff die Zulassung – zum passiven Schutz von Säuglingen nach Immunisierung der Mütter während der Schwangerschaft. Ziel der RSV-Impfung ist es, Säuglinge ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege zu schützen, die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden. Die multizentrische, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-3-Zulassungs-Studie „MATISSE“ zur Beurteilung der Wirksamkeit zur Prävention RSV-assoziierter Erkrankungen der unteren Atemwege bei Säuglingen randomisierte 3.695 Schwangere (24 bis 36 SSW) mit unkomplizierten Einlingsschwangerschaften in die Impfstoff- und 3.697 in die Placebo-Gruppe. Schwere RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege binnen 90 Tagen nach Geburt traten bei 6 Kindern der Impfstoffgruppe und 33 Kindern der Placebogruppe auf. Perinatologische Fachgesellschaften empfehlen seit November 2023 in einer Stellungnahme die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere nach informierter, gemeinsamer Entscheidungsfindung. Gemäß Fachinformation kann die Impfung zwischen der 24. und 36. SSW verabreicht werden. Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, sowie im Kontext internationaler Vorgehensweisen wird die Verabreichung des RSV-Impfstoffes ab der 32. Schwangerschaftswoche empfohlen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung wird bis Mitte 2024 erwartet. Die RSV-Impfung kann daher in Arztpraxen nur privat abgerechnet werden.
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