Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

termine und abrechnung hebammenleistung?

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: termine und abrechnung hebammenleistung?

Snief

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guten abend, wieviele termine bekommt man als kassenpatientin von der krankenkasse bezahlt (schwangerschaft, geburt + nachsorge)? hat man als alleinerziehende anspruch auf mehr termine? wie ist das,wenn eine psychische erkrankung bekannt ist? rechnen hebammen über die chipkarte ob? ab welcher ssw darf ich denn die leistungen in anspruch nehmen und ab welcher ssw ist es sinnvoll? bin natürlich auch bei einer frauenärztin in behandlung. danke.


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe snief, Kollegin Andrea hat das Wichtigste schon gesagt. Hier finden Sie die genauen Abrechnungsmodalitäten. http://www.hebrech.de/juli2014.html Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig um eine Hebamme kümmern. Liebe Grüße Martina Höfel


Andrea6

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Die Hebammenleistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind zahlenmäßig limitiert, können aber durch ärztliches Attest über die Notwendigkeit (Frühgeburt, erhebl. Stillprobleme etc.) ggf. ausgeweitet werden. Einzelheiten hierüber führen in diesem Forum zu weit. Die Leistungen einer Hebamme können ab Beginn eienr Schwangerschaft in Anspruch genommen werden. Hebammen rechnen mit der Chipkarte über die Krankenkasse ab.


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