Mitglied inaktiv
hallo ich bin 17 und schwanger! Ich bin in der lehre als Hauswirtschafterin und möchte mich erkundigen ob ich an sonn-und feiertagen arbeiten gehen muss? Danke
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, von sonstigen Frauen über 8 ½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird. Liebe bine, das sagt das Mutterschutgesetz. Wenn keine der Ausnahmen für Sie zutrifft, dann haben Sie am Sonntag frei. Liebe Grüße Martina Höfel
Mitglied inaktiv
liebe bine! ich glaube du darfst als minderjährige grundsätzlich nicht an sonn- und feiertagen arbeiten, wenn dann nur begrenzt. du fällst mit deinem alter unter das jugendschutzgesetz. sicher bin ich mir aber, dass du als schwangere, vor allem ab dem 5. monat, nicht an sonn- und feiertagen beschäftigt werden darfst, auch nicht sonst in der zeit von 20-6 uhr. weiß dein chef, dass du schwanger bist? bist du noch in der probezeit? dein chef muss sich an die richtlinien des mutterschutzgesetzes halten, ob er will oder nicht. du genießt jetzt auch einen besonderen kündigungsschutz solange du schwanger bist und für die zeit deiner schutzfristen. solltest du dich noch in der probezeit befinden gilt dies jedoch nur für den fall, dass du zum zeitpunkt deiner einstellung nichts von deiner schwangerschaft wußtest. bin mir in allen punkten nicht 100% sicher, aber schon sehr. schau am besten noch mal genau nach damit du sicher sein kannst. ich wünsche dir noch eine angenehme schwangerschaft! michelle
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