Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

gesetzliche Feiertag in Anrechnung zum Mutterschutz

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: gesetzliche Feiertag in Anrechnung zum Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Mein errechneter Entbindungstermin ist der 01.04.2005. Wann beginnt mein Mutterschutz? Genau 6 Wochen vorher berechnet wäre es der 18.02.2005, nun liegen jedoch Karfreitag (25.03.) und Ostermontag davor (28.03.), müssen diese dann abgezogen werden? Also wäre dann mein Mutterschutzbeginn bereits ab dem 16.02.2005 (2 Tage früher)?


Mitglied inaktiv

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Nein, die Feiertage werden nicht abgezogen. Der Mutterschutz beginnt ganau 6 Wochen vor ET, egal wie viele Feiertage hineinfallen.


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