Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Beleghebamme Bezahlung

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Beleghebamme Bezahlung

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Beleghebamme. Ich hatte viel Angst vor der Geburt und so haben wir uns für eine Beleghebamme entschieden um die ganze Geburt eine kompetente und vertraute Betreuung zu haben. Nun kam es anders: Am Tag der Einleitung, den ich ihr mitgeteilt hatte, hatte sie auch Schicht in dem Krankenhaus. Leider war sie die einzige Geburtshebamme auf Station. Gleichzeitig war nebenan eine Frau 2cm weiter offen im Muttermund. Die Beleghebamme konnte uns darum die Wehenphase nicht wie geplant begleiten. Sie war wohl kurz mal ein paar Minuten da um mich zu loben, dass ich mich gut bewege. Gegen Ende habe ich nur noch Gebrüllt und um Hilfe geschrien. Als sie kam konnte ich direkt pressen. Danach musste meine Beleghebamme wieder zur anderen Mutter. Ich wurde falsch zugenäht, sie war nicht dabei. Dann musste ich aufgetrennt werden und da wurde meine Tochter dann gewogen etc. Sie hat mich dann kurz mit einem Waschlappen gewaschen aufs Zimmer gebracht und musste dann weiter zur nächsten Geburt. Frage: Ist es normal, dass ich nun trotzdem 220 Euro für Bereitschaft zahlen muss? Ist es normal, dass die Hebamme dann sozusagen vom Krankenhaus und von mir bezahlt wird? Ich würde mich sehr über baldige Antwort freuen


kotek123

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Ich hätte nicht bezahlt.....;)LG


Lafayette

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Hallo, kann mich nur anschliessen. Da würde ich nichts bezahlen. Für so eine Betreuung benötigt man keine Beleghebamme. LG


Mitglied inaktiv

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Aber wie mache ich das am Besten? Worauf kann ich mich berufen? Gibt es Standards?


dee1972

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Da bin ich auch auf Fr. Höfels Antwort gespannt. Aber soweit ich weiss, zahlt man die Pauschale (bei uns sind 250 € ortsüblich) für die Bereitschaft 3 Wochen vor bzw. 2 Wochen nach dem ET. Nicht für die Geburt selbst, die wird ja mit der Krankenkasse abgerechnet. LG D.


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