sirmscher
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jorch, da ich momentan mit unserem 2. Kind schwanger bin, habe ich mich erneut mit der Berechnung der Mutterschutzfrist befasst. Dabei fiel mir auf, dass bei unserem 1. Kind (errechneter Termin 01.04.2010, geb. am 18.03.2010, Gewicht 2.380 g) die Mutterschutzfrist durch die Krankenkasse falsch berechnet wurde. Von der Kasse wurde ein Zeitraum vom 18.02. bis 27.05.2010 errechnet. Nicht berücksichtigt wurde hierbei jedoch, dass ein Geburtsgewicht kleiner 2.500 g vorlag und mein Sohn damit ja rein rechtlich als Frühgeburt gilt. Somit hätte mir eigentlich 4 Wochen mehr (bis 24.06.2010) Mutterschutz inkl. Mutterschaftsgeld und Urlaubsanspruch durch den Arbeitsgeber zugestanden! Es ist sehr ärgerlich, dass dies durch Ihre Krankenkasse keine Berücksichtigung gefunden hat. Gibt es die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur der Berechnung oder hätte ich selber/früher darauf kommen müssen. (Nach der Geburt hat man ja eigentlich Wichtigeres zu tun, als Rechnungen zu prüfen...) Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen
Ich bin weder Jurist noch Krankenkassenverwaltungsfachmann. Ich vermute aber, dass Sie hätten rechtzeitig Widerspruch hätten einlegen müssen. Die Krankenkassen bestehen auch darauf, dass die Entbindungsklinik oder Kinderklinik das bescheinigt.
minkabilly
Hallo! Welche SSW warst du denn genau bei Entbindung? Ab "37+ 0 SSW" zählt es nicht als Frühchen. Soweit ich weiß ist ab da alles "unter 2500 g" eine Mangelgeburt - und nicht Frühgeburt. LG
Cleotara
Hast du denn damals so eine Bescheinigung bekommen, dass es sich um eine Frühgeburt handelt, die du bei der Krankenkasse vorlegen musstest?
Cleotara
Hab grad mal geschaut, lt Gesetz gilt ein Baby was unter 2500g ist, egal ob es in der 40 ssw. geboren wäre als Frühgeburt. Der Arzt muss dir das Bescheinigen. Ob die Gesetzlage in 2010 auch schon so war, weis ich leider nicht. Jedoch denke ich das die Widerspruchsfrist schon lange abgelaufen ist. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld genau wie bei Termingeborenen auf das Elterngeld angerechnet. Meine Tochter kam nbei 30+5 und ich habe 18 Wochen MuSchu im nachhinein bekommen, die auch voll auf das Elterngeld angerechnet wurden. So bekommen wir nur noch 7 1/2 Monate Elterngeld. Ist auch unfair irgendwo. Klar bekamen wir vlt etwas mehr Geld weil das Mutterschaftsgeld etwas höher aber ich hätte es gern anders gehabt. Zerbrich dir jetzt den Kopf nicht drüber, freu dich das es deinem Kind gut geht! Ich denke du wirst jetzt nicht mehr viel machen können. Es ist ja auch schon fast 2 Jahre her. Alles liebe weiterhin und eine schöne Schwangerschaft. LG
bectab
Damit die Krankenkasse den Mutterschutz richtig berechnen kann, braucht sie die Bescheinigung über die Frühgeburt vom Krankenhaus. Mein Krankenhaus hatte auch schlichtweg vergessen mir diese Bescheinigung aus zu stellen. Ich habe die Bescheinigung dann telefonisch angefordert und auch erhalten. Allerdings war das relativ zeitnah. Ob die Krankenkasse ihre Berechnung jetzt noch nachträglich korrigiert, weiss ich nicht. Vielleicht einfach mal anrufen und fragen?
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