Frage im Expertenforum Frühgeburt an Prof. Dr. med. Gerhard Jorch:

Mutterschutz

Prof. Dr. med. Gerhard Jorch

Prof. Dr. med. Gerhard Jorch
Kinderarzt und Neonatologe

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Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

Frage zum Mutterschutz die 6 Wochen vor Geburt die einem zustehen die ich nehmen konnte da mein Kind 7 Wochen zu früh kam werden die dann zu den 12 wochen nach der geburt gerechnet, also bekommt man dann ab dem Geburtstermin insgesamt 18 Wochen Mutterschutz oder können die diese 6 Wochen zurückrechnen und einfach vor die geburt setzten obwohl man dort gearbeitet hat? VIelen Dank für Ihre Antwort


Bei Frühgeburt (< 2500 g bzw. ärztl. Bestätigung der Unreife) beträgt der Mutterschutz nach der Geburt 12 Wochen plus die Wochen, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden, maximal also plus 6 Wochen. So können maximal 18 Wochen zusammenkommen.


Mitglied inaktiv

Hallo, mein Kleiner kam 16 Wochen zu früh und ich hatte 18 Wochen Mutterschutz. Ab dem Geburtstermin 12 Wochen wegen Frühgeburt plus sechs Wochen, die ich vor der Geburt nicht hatte, da ich ja noch gearbeitet habe.


Mitglied inaktiv

Danke. Ist das auch so wenn man vorher Berufsverbot hatte und somit nicht arbeiten gegangen ist? ( das Berufsverbot lag vom AG vor)


Mitglied inaktiv

Hallo, hatte selbst auch ein Berufsverbot.Dir stehen trotzdem die 18 Wochen zu. Grüße S.


Mitglied inaktiv

Hattest du die 18 Wochen denn ab dem Tag der Entbindung?


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