Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

Meldung beim Jugendamt

Christiane Schuster

 Christiane Schuster
Sozialpädagogin
Frage: Meldung beim Jugendamt

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, mein Sohn (noch 2Jahre) ist in einer Trotzphase. Also hab ich mit ihm lautstark geschimpft. Mein Nachbar war nun der Meinung er müßte das Jugendamt informieren wegen der schreierei. Seinen genauen wortlaut ans Amt kenne ich natürlich nicht. Das er eine Meldung gemacht hat mußte er uns auch gleich mitteilen. Was passiert nun? Steht jemand vom Amt bald vor meiner Tür. Was haben wir zu befürchten? Meine Frau ist hoch-schwanger und macht sich echt sorgen. Danke Stefan


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Hallo Stefan Machen Sie sich bitte diesbezüglich keine Sorgen. Wegen solcher, einmaliger? Kleinigkeiten wird sich kein Angestellter des Jugendamtes zu Ihnen bemühen. Das Einzige, was geschehen kann, ist, dass Sie einen Anruf erhalten und dass Sie um die genaue Schilderung des Vorfalls gebeten werden. Nehmen Sie sich beim nächsten, wirklich notwendigen Zurechtweisen vor, erst einmal tief Luft zu holen oder kurz eine Melodie zu summen, bevor Sie handeln. Meist sieht dann das "Vergehen" Ihres Sohnes nur noch halb so schlimm aus und Sie können angemessener reagieren. Liebe Grüße und: bis bald?


Mitglied inaktiv

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Schimpfen - auch etwas lauter - ist nicht verboten. Solange der Nachbar keine anderen Anschuldigungen hat (??), müsst ihr gar nichts befürchten.


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