Frage im Expertenforum Entwicklung von Babys und Kindern besser verstehen an Dr. med. Rüdiger Posth:

Vorgehen bei Einschlafbegleitung

Frage: Vorgehen bei Einschlafbegleitung

neo80

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Hallo Dr. Posth, unser Sohn (5,8 J. alt) schlief bis zum 5. Geb. ausschließlich im Elternbett mit Einschlafbegleitung (M. o V.). Seit neuem eigenen Bett ab u zu auch dort mit einem von uns auf Matratze. Schafft gelegentlich auch allein einzuschlafen. Da kl. Schwester (5 M.)begleitet ihn nun mein Mann ausschließlich in den Schlaf. Situationen des Insbettbringens mit Vater spitzt sich immer mehr zu (Aufgedreht sein, provozieren, ärgern). Wie mit dieser Wildheit/Ungehorsam umgehen? (bei mir viel „gehorsamer“) Er darf tägl. selbst wählen, welches Bett u ob alleine oder mit Vater. Manchmal jedoch Zeitspiel u Ausnutzen von Vorteilen (Musikhören beim Alleine-Einschlafen) mit mehrmaligem Umentscheiden. Sollen wir auf seiner Entscheidung bestehen, z.B. dass er alleine einschlafen will? Er weint bitterlich, wenn er sich wieder umentscheidet und wir ihm Einschlafbegleitung verweigern. Und wenn Verweigung ok, wie umsetzen? Er bleibt hartnäckig bei uns u nicht alleine. Danke und viele Grüße!


Dr. med. Rüdiger Posth

Dr. med. Rüdiger Posth

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Hallo, die Regeln für den Ablauf des Zubettbringens sollte Ihr Mann mit Ihrem Sohn zusammen aufstellen. Dabei sollte vereinbart werden, was vielleicht vom Ritual ausfällt, wenn Ihr Sohn sich zeitlich nicht an die Abmachung hält. Das heißt, Ihr Sohn muss vorher wissen, was passiert, wenn er nachher seine Nummer durchzieht.Dann können Sie ihn auch darauf festlegen, selbst wenn er sich dann beklagt. Aber irgendeine Reaktion wollen Sie ja auch erreichen. Ihr Sohn bekommt die Wahl. 1x Umentscheiden ist dann erlaubt, ein zweites Mal nicht mehr (von Ausnahmen abgesehen). Wie gesagt, wenn Ihr Sohn das vorher weiß, kann er sich hinterher nicht beschweren. Viele Grüße


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