Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Posth, ich hatte heute morgen schon mal gefragt, aber hier etwas anderes. Der Orthopäde hat mir ein Rezept für eine Behandlung nach Bobarth gegeben. Die Krankengymnastin darf allerdings nur in Anlehnung daran arbeiten, meinte aber, die Anwendungen sind die gleichen, sie darf nur nicht so abrechnen. Der Orthopäde meint nun, ich soll die Behandlung abbrechen und er empfiehlt eine Behandlung auf neurologischer (neurophysio ?) basis. Kann die jetzige Behandlung schaden? Ich habe das Gefühl, sie hilft, heute morgen konnte Charlotte schon ein paar normale Schritte an der Hand gehen.Oder was ist der Unterschied? Danke. Antje
Liebe Antje, die Bobath-Übungen zählen neben der Vojta-Methodik zu den Möglichkeiten der neurophysiologischen Therapie. Ihre Krankengymnastin hat aber die Bobath-Kurse vermutlich nicht besucht und kann diese Therapie deshalb nicht abrechnen. Günstig ist sie auf jeden Fall. Wenn Ihre KG einen Dreh findet, wie sie dennoch abrechnen kann und die Übungen auch so anwendet, ist dagegen nichts einzuwenden. Viele Grüße
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