Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Posth, wenn meine Tochter (4 1/2) mir oder anderen Familienangehörigen weh tut, sei es mit Absicht oder aus Versehen, und sie dann gerügt wird, so will sie sich selber weh tun. Sie klemmt sich dann in die Backe oder haut sich selber. Sie argumentiert das so, dass sie jetzt auch weinen muss oder Schmerzen hat! Was halten Sie davon? Danke für Ihre Antwort!
Stichwort: Moralentwicklung Hallo, was Ihre Tochter jetzt mit 4 1/2 begriffen hat ist, daß sie für eine ungehörige Handlung oder Tat Schuldgefühle haben muß und diese Schuld durch Reue bedauert. Sie erkennt jetzt, daß Schuld abgearbeitet werden muß. Die einfachste Form dieses Abarbeitens ist die Wiedrgutmachung, z.B. durch Trösten, Streicheln, die verursachte Wunde versorgen usw. Die etwas schwierigere Form ist die zukünftige Unterlassung (denn dazu gehört die für ein kleines Kind noch schwierige "Selbstbeherrschung"). Wenn die Reue zu einer Wiederholung der Tat an sich selbst führt, wie bei Ihrer Tochter, dann hat dieses Handeln den Charakter einer Strafe. Ihre Tochter bestraft sich also selbst. Das kann sie nur deshalb tun, weil sie Strafe gewohnt ist. Sie hat also schon verinnerlicht, daß man für eine schlechte Tat bestraft wird. Und sie hat noch eins gelernt. Daß nämlich Strafe auch Vergeltung ist. Dieser absolut negative Charakter der Strafe drückt sich darin aus, daß ihre Tochter sich selbst den Schmerz zufügen möchte, den sie dem Anderen zugefügt hat. Sie sollten also Ihre Erziehungsmethoden dahingehend noch einmal genau überprüfen. Eine Strafe hat überhaupt nur dann Sinn, wenn sie dem Kind die Möglichkeit zur Entschuldung und zur Wiedergutmachung Gelegenheit gibt. Viele Grüße
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