nadin79
Sehr geehrter Dr. Posth, unser Sohn wird aber August in eine Regelkita gehen. Da er Mehrbedarf braucht (angeborene MMC) muss vieles dem Sozialamt dargelegt werden. Die Eingewöhnung soll mind. 4 Wochen betragen, was ich sehr positiv finde. Nun soll ich mich m.d.Erzieherin über den Ablauf der 4 Wochen einigen und dies dem Amt vorlegen. Daraufhin bat mich die zukünftige Erzieherin aufzuschreiben, wie ich mir diese 4 Wochen vorstelle. Die Kita orientiert sich im allg. am Berliner Eingewöhnungsmodell. Nun meine Frage: Haben Sie einen Vorschlag, wie die 4 Wochen aussehen könnten? Ich weiß, dass Sie befürworten, dass das Kind das Tempo vorgibt, aber das Amt möchte ungefähr wissen, wann ich bleibe, ab wann ich wie lange gehe....In ihrem Buch habe ich über die Loslösung gelesen, aber noch kein Beispiel f.d. Eingewöhnung i.d. Kita gefunden. Habe das Buch aber erst seit Kurzem und muss mich erst „durcharbeiten“. ;) Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Nadin
Liebe Nadin, Ämter brauchen immer einen genauen Plan, damit sie etwas bewilligen können. Man kann die Schritte der sanften Eingewöhnung ein bisschen aufteilen. Also die erste Woche Kennenlernen der Erzieherinnen, der neuen Umgebung und der anderen Kinder in kontinuierlicher Begleitung der Mutter. In der zweiten Woche erste Übergabeversuche des Kindes an die Erzieherin, wobei diese den Spielkontakt zum Kind herstellt und Tröstungsversuche unternimmt, wenn Konflikte im Spiel auftreten. In der dritten Woche geht die Mutter dann in einen benachbarten Raum und kommt ab und zu gucken, ob alles gut verläuft. In der vierten Woche dann versucht die Mutter die Einrichtung für kurze Verrichtungen zu verlassen, bleibt aber noch im Handykontakt, falls etwas misslingt. In der fünften Woche dann das erste Alleinsein des Kindes in der Einrichtung. Rückkehr der Mutter möglich, falls es größere Konflikte gibt, die die Erzieherin für das Kind nicht lösen kann. Im gezielten Suchlauf untert "Trennung wie am besten?" steht noch einiges zur Abschiedsbewusstheit und auf der Internetseite www. sicherebindung.at gibt es weitere Hinweise unter "Frühe Fremdbetreuung" und "Übergänge in Betreuungseinrichtungen". Das ist geballtes Wissen und muss jedem Amt reichen. Viele Grüße und viel Erfolg
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