Frage: Frage 2 zu letzter Frage: "was nun?"

Hallo, meine 2. Frage basiert auf dem Posting von letzter Woche ("was nun?"). Habe generelle Frage zu Schlafrhythmus. Unsere Tochter macht einen Mittagsschlaf von 2-2,5h täglich. Doch wenn es nach 14.30h wird, dann wecke ich sie auf, denn sonst geht sie uns erst nach 21 Uhr ins Bett und das finden wir zu spät. Haben wir nicht auch ein "Recht" auf Feierabend, wenn wir den ganzen Tagesablauf nach ihr abstimmen und auf sie eingehen? Meist schläft sie mind.1,5h, bevor wir sie wecken. Was meinen Sie? Beeinträchtigt dieses Wecken ihren Schlafrhythmus? Sollen wir einfach ihren Rhythmus akzeptieren? Ist es auch möglich, sie morgens spätestens gegen 8.30h zu wecken, da sonst der ganze Tag durcheinander ist? Sie ist auch nicht weinerlich beim Wecken, sondern immer guter Laune und fit ... (Unsere Tochter ist 15 Monate)

Mitglied inaktiv - 22.05.2006, 11:18



Antwort auf: Frage 2 zu letzter Frage: "was nun?"

Hallo, sicher haben auch Eltern ein Recht auf Ruhe und Entspannung. Einen eigentlichen Feierabend gibt es jedoch für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern nicht. Kinder großzuziehen ist eine Rund-um-die-Uhr-aufgabe. Aber Kinder sind ja Familie und ein Stück von einem selbst. Man muß die "Arbeit" also anders werten. Daß es in gewisser Weise Arbeit ist, daran besteht kein Zweifel. Wenn Sie mit dem Konzept Wecken bei Ihrer Tochter gut hinkommen und damit den Tagesablauf optimieren, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Käme Ihre Tochter nicht damit zurecht, wäre sie sehr quengelig. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 24.05.2006