Wann fängt Gewalt an, bis wieweit ist es 'nur' eine Maßnahme?

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Wann fängt Gewalt an, bis wieweit ist es 'nur' eine Maßnahme?

Hallo! Als ich meine Tochter (5 Jahr alt) von der Kita abgeholt hatte, bekam sie wegen einer Nchtigkeit einen Wutanfall (kommt schon mal vor insbesondere wenn sie müde ist - und dies war sie dann auch). Ich brachte erst meine Babyzwillinge ins Haus und wollte mich nachher um die kümmern, inbesondere da sie während den ersten Minuten eh nicht ansprechbar ist. Leider war meine Schwiegermutter auch da. Sie rief mir zu, dass meine Tochter mich terrorisieren würde. Ich antwortete, nein, sie hat einen Wutanfall und muß sich erst wieder einkriegen. Dann meinte meine Schwiegermutter: was sollen bloß die Nachbarn denken. Ich antwortete: nachbarn sind mir egal. Sie muß sich einfach wieder einkriegen. Meine Schwiegermutter rief, wir müßten sie ins Haus schleppen, das kann man den Nachbarn nicht zumuten. Ich sagte wieder nein, ich möchte keine physische Kraft gegen die Kraft meiner Tochter anwenden. Das ist gewaltsam!....ich habe mich dann einige Sekunden um eines der Babies kümmern müssen, und hielt dieses im Arm als ich hörte, dass meine Schwiegermutter offenbar nach draußen gegangen ist und sie zerrte/trug das sich wehrende Kind Richtung Haus. Ich rannte mit Baby auf dem Arm zu ihr und rief ihr zu, sie solle das lassen, sie solle meine Tochter runter lassen. Wiedeholt rief ich ihr das entsetzt zu....sie hörte nicht auf mich sondern machte weiter bis sie ins Haus angekommen war. Meine Schwiegermutter ist überzeugt, nichts falsches getan zu haben. Ich dagegen bin der Meinung, sie hat meiner Tochter Gewalt angetan ( und hat meine Anweisung ignoriert...was aber ein anderes Problem ist). Mein Mann meinte, man könnter das Zerren und Tragen eines sich wehrenden Kindes als erzieherische Maßnahme einstufen. Schließlich hätte meine Tochter sich selbst gegebenfalls weh getan. ( allerdings findet auch er es falsch, dass seine Mutter mich ignoriert hat). Wie sehen Sie dies? Ist es wirklich eher nur eine erzieherische Maßnahme? Ich denke mir halt, dass man sowas nicht mit einem Erwachsenen tun würde...dieser kann sich dagegen wehren und verzeiht so schnell nicht (bis gar nicht), und sowas wäre doch Verletzung der Würde. Und Kinder haben doch genauso viel Rechtvauf Würde! Sogar noch mehr, da sie sich nicht wirklich dagegen wehren können aufgrund ihrer physischen Unterlegenheit. Ich würde gerne Ihre Meinung hören bevor ich mit meiner Schwiegermutter darüber rede. Ich habe seitdem kaum ein Wort mit ihr gesprochen, weil ich so wütend auf sie bin. Vielleicht tu ich ihr Unrecht und ich bin zu verweichlcht? Vielen Dank für Ihre Meinung dazu im Vorraus! Liebe Grüße, Glucke 2012

von Glucke2012 am 09.08.2012, 22:47



Antwort auf: Wann fängt Gewalt an, bis wieweit ist es 'nur' eine Maßnahme?

Hallo Glucke2012 Mit Erziehung hat beschriebenes Verhalten überhaupt nichts gemeinsam, wenn Sie einmal bedenken, dass "Erziehung" nichts Anderes bedeutet als "Hinführung in eine SICHERE Selbstständigkeit". Mit dem Verhalten Ihrer Schwiegermutter lernt Ihre Tochter nur Angst zu haben vor weiteren Sanktionen und einen blinden Gehorsam aus dieser Angst heraus, aber sie kann nicht durch Einsicht lernen.- Bitte geben Sie Ihrer Schwiegermutter zwar höflich, aber auch bestimmt zu verstehen, dass Sie und Ihr Mann die Verantwortung der Erziehung Ihrer Tochter übernommen haben, sich dieser Verantwortung durchaus bewußt sind und sich auch in der Lage sehen reflektiert zu handeln. Bestätigen Sie ihr, dass sie sich bestimmt früher auch nicht in die Erziehung ihrer Kinder hat reinreden lassen und dass Sie dieses Reinreden auch nicht möchten! Bitten Sie darum Ihren Vorstellungen entsprechend zu handeln, da Sie sonst leider die Konsequenz ziehen und den Kontakt zu ihr einschränken werden müssen, was Ihnen sehr schwer fiele.- Viel Erfolg (auch wenn vorübergehend evtl. Funkstille einkehrt) liebe Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 10.08.2012



Antwort auf: Wann fängt Gewalt an, bis wieweit ist es 'nur' eine Maßnahme?

Hallo Glucke 2012, ich bin gerade zufällig auf deinen Beitrag gestossen und kann dich sehr gut verstehen. Ich finde deine Meinung völlig richtig und deine Schwiegermutter ist da einfach zu weit gegangen. Auch wenn sie anderer Meinung ist als du. Bleib bei deiner Meinung und lass dir nichts einreden :-) Alles Gute !

von levismama am 09.08.2012, 23:30



Antwort auf: Wann fängt Gewalt an, bis wieweit ist es 'nur' eine Maßnahme?

Vielen Dank an beiden Rückmeldungen. Es hat mir Klarheit darüber gegeben was genau ich meiner Schwiegermutter klar machen muß und daßmein Standpunkt nicht unberechtigt ist. So langsam werden die Gedanken ruhig genug für ein klärendes Telefonat, auch wenn der Gedanke daran mich nervös macht. Nervös bin ich wegen der Reaktion meiner Schwiegermutter...bereits in der Vergangenheit zeigte sie sich nicht besonders von der verständigen Seite bei Meinungsdifferenzen. Ich hoffe, wir kommen wieder auf einen grünen Zweig zusammen, alleine schon wegen meiner Ältesten (das ist jene 5jährige). Sie hat ihre Oma schon längst verziehen....kinder haben ja so ein großes Herz. Und ich muß sicherstellen, dass sowas nicht noch einmal passiert. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

von Glucke2012 am 11.08.2012, 09:20



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