Sessel zerstört

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Sessel zerstört

Hallo, wir waren gestern mit unseren Söhnen (der Große wird am 26.10. vier, der Kleine ist 18 Monate) bei den Großeltern. Dort ging es hoch her und es wurde viel getobt. Über Sessel und Stühle. Mehrfache Ermahnungen unseres Großen und Konsequenzen (ihn in den Flur bringen, damit er zur Ruhe kommt) interessierten ihn nur kurz bzw. garnicht. Der Opa hat dann mit ihm ein Buch angeschaut und ein Spiel gespielt und die Situation beruhigte sich. Unsere Jungs spielten dann ruhig auf dem Boden mit den Autos und als wir aufbrechen wollten, stellten wir fest, dass die gesamte Borte am Sessel abgerissen war. Der Grosse schob es auf den kleinen, es wurde geschimpft und wir sind dann nach hause gefahren. Wir haben ihm gesagt, dass er die Reparatur (anteilig natürlich) von seinem Geld aus der Spardose zahlen muss, damit er lernt, dass man Sachen nicht einfach kaputt machen kann. Ich bin ziemlich ratlos. Ich weiss nicht wie ich mich ihm gegenüer richtig verhalten soll. Sein Verhalten ist doch nicht normal. Wenn ein Kind unabsichtlich etwas kaputt macht, verzieht es sich doch in eine andere Ecke, damit keiner was merkt und macht nicht weiter, oder? Er ist sehr temperamentvoll und testet sehr oft seine Grenzen aus. Wir wollen jetzt auch abklären, ob ADS/ADHS bei ihm eine Rolle spielt. Für eine Antwort bin ich sehr dankbar. Vielen Dank. VW

Mitglied inaktiv - 05.10.2009, 12:52



Antwort auf: Sessel zerstört

Hallo VW Da Sie vermutlich gar nicht wissen, ob die Borte absichtlich abgerissen wurde oder lediglich im Tumult des Spieles und auch beide Kinder gemeinsam getobt haben, können Sie meines Erachtens den älteren Sohn nicht als den Schuldigen hinstellen. Auch werden die Kinder sicherlich nicht in der Absicht, Jemandem Schaden zuzufügen gehandelt haben und selbst Ihr "Großer" ist noch zu klein, um zur Verantwortung gezogen zu werden, indem er Etwas von seinem Ersparten hergeben muß. Als Wiedergutmachung halte ich lediglich eine Entschuldigung von BEIDEN Kindern bei den Großeltern für angebracht und evtl. das Malen eines Bildes. Wenn vorhanden, rate ich Ihnen, den Schaden durch Ihre Haftpflichtversicherung beheben zu lassen. Liebe Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 05.10.2009