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Wie lange hat ein volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt?

Wie lange hat ein volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt?

Mehtab

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Das Kind ist 23 Jahre und hat bereits eine Ausbildung gemacht und besucht gerade die Technikerschule, die es im Sommer (mit über 24 Jahren) beenden wird. Eigentlich gehört es rausgeschmissen, so unverschämt wie es ist. Jetzt kommt das Kind, das nie so der Lernfreak war, auf den Trichter, nach der Technikerschule mit 24 1/2 Jahren zu studieren. Irgendwann muss doch die Unterhaltspflicht auch einmal enden. Wer soll denn das alles bezahlen. Mit 25 Jahren endet doch auch die Familienversicherung in der gesetzlichen Versicherung.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ich dachte immer man muss eine fertig bezahlen aber drei ? Kindergeld endet ja dann auch und alles Wäre Bafög ne Alternative ? Ich kenne im Umfeld auch Leute die länger als 25 studieren, Mediziner zB und so lange von zu Hause unterstützt werden die Tochter des Mannes einer Kallegn aus erster Ehe war erst mit 30 fertig und hat jeden Monat viel gekostet.... 30 fand ich heftig dagmar


ak

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Antwort auf Beitrag von Ellert

1 Ausbildung ...genau die bist Du verpflichtet mit zu tragen Alle weiteren--- da musst Du Dein Gewissen und Deinen Geldbeutel sprechen lassen


DaXXes

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Zitat: „die Tochter des Mannes einer Kallegn aus erster Ehe war erst mit 30 fertig und hat jeden Monat viel gekostet.... 30 fand ich heftig“ Was ist daran heftig? Für all diejenigen, die nicht sofort unmittelbar nach dem Gymnasium zur Uni gewechselt sind, ist ein Ende des Studiums mit circa 30 vollkommen normal. Überlege mal: Realschule > FSJ (oder früher auch Wehrdienst) > Ausbildung > Abi auf dem 2. Bildungsweg nachholen > dann studieren. Da ist man ruckzuck 30. Und selbst da sind noch keine Lücken im Lebenslauf.


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Eigentlich ist man unterhaltsverpflichtet, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Wenn es allerdings mehrere zeitlich direkt aufeinander folgende, aufeinander aufbauende Ausbildungsschritte sind, neigen die Gerichte dazu, das als einen durchgehenden Ausbildungsgang zu sehen, das kann dann Lehre, Bachelor und Master hintereinander betreffen. Wenn man dagegen nach Abschluss einer Ausbildung noch eine völlig andere Ausbildung anfängt, dann endet die Unterhaltspflicht bereits nach der ersten Ausbildung. Das Alter ist egal, solange "ordentlich" und mit Fortschritt studiert/gelernt wird. LG sun


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

es ist wie sun schreibt, kann schon sein, dass das kind bis 30 noch anspruch auf unterhalt hat.....ab 25 wird es auch echt eng ohne kindergeld und zu zahlender krankenversicherung. sprechen hilft, denn wo kein kläger da kein richter, zudem gibt es jetzt wg c auch gute kreditangebote. und: jobben hat noch niemandem geschadet!


Ellert

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dass Kind den Unterhalt will das scheint nicht jobben zu wollen oder Kredite aufnehmen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

dann soll es klagen, das freche Kind. nur wollen würde bei mir nicht reichen.


Sonnenkäferchen

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Hat das Kind nach der Ausbildung schon gearbeitet und verdient? Hängt das Studium mit dem Ausbildungsberuf zusammen? Kann das Studium berufsbegleitend gemacht werden? Wird durch den Besuch der Technikerschule das Studium erst möglich und war das der Grund, warum diese besucht wurde? Das müsste man im Vorfeld schon wissen. Theoretisch kann es sein, dass ihr auch für das Studium unterhaltsverpflichtet seid. Das ist aber durchaus komplex zu betrachten.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Sonnenkäferchen: Die Ausbildung war Mechatroniker, dann Arbeit, jetzt Technikerschule ohne Arbeit, nicht nebenher. Es hängt also schon zusammen. Wahrscheinlich haben die jetzt in der Techniker-Schule erzählt, dass jetzt ein Studium auch noch möglich ist, was zuerst mit mittlerem Bildungsabschluss und der Mechatronikerausbildung nicht möglich war.


Sonnenkäferchen

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Wenn er nach der Ausbildung gearbeitet hat kann es sein, dass es keine Unterhaltsverpflichtung mehr gibt. Ich meine, dazu mal was gelesen zu haben. Sonst könnte ja theoretisch jeder in späteren Jahren noch studieren und die Eltern zahlen.


Flirrengel

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Seit 1. August gibt es den Aufstiegsbafög! Der Unterhalt muss nicht mehr zurückgezahlt werden! Das ganze ist unabhängig vom Vermögen und Verdienst der Eltern! Dein Kind wäre berechtigt, da es die 1. Ausbildung aufwertet....dann wäre der Unterhalt eh hinfällig!


Emmi67

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

So wie ich das nachgelesen habe, gibt es zu solcher Konstellation unterschiedliche Gerichtsurteile. Aber was heißt "nicht so der Lernfreak"? Immerhin scheint das Kind ja schon eine Ausbildung und eine Technikerschule erfolgreich absolviert zu haben. Im Normalfall freuen Eltern sich doch, wenn das Kind solche Ambitionen hat. Vielleicht könnte man sich darauf einigen, dass das Kind finanziell etwas beiträgt und neben dem Studium etwas arbeitet.....


Annika03

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Antwort auf Beitrag von Emmi67

Nach dem Abi damals erst Zivildienst gemacht Ausbildung als Metallbauer, generkt dass das nicht seins ist, aber fertig gemacht Ingenieurinformatik an der Fachhochschule studiert und mit 1 beendet an die Uni gewechselt und Lehramt Informatik studiert. Er liebt seinen Beruf sehr und wird auch von den Schülern geschätzt. Ich bin mir ja sicher, dass er nur Lehrer wurde, weil er die Blaumachzeiten aus der Oberstufe noch nachholen muss Aber, er hat währen der ganzen Zeit noch nebenbei gearbeitet. Manchmal dauert es länger bis man seinen Weg findet, sollte sich aber möglichst selbst finanzieren.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ich würde mich ehrlicherweise freuen, wenn mein Kind sich in dieser Form weiterbildet. Scheint doch jetzt ziemlich zielgerichtet zu sein auch wenn es das in der Schulzeit nicht war. Und warum gehört ein Kind rausgeschmissen, wenn es mit höherem Alter noch studieren will?


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Kevome: Natürlich nicht deswegen, sondern weil er mit 23 Jahren sich in keiner Weise an den Arbeiten in Haus und Garten beteiligt und ganz unverschämt ist. Er nutzt das Hotel Mama aus bis zum geht nicht mehr und tut selbst gar nichts, auch nicht auf Aufforderung. Er sagt "ja, ja" und tut nichts. Er macht auch Dinge der Familienmitglieder kaputt!


Tai

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ich nehme an, es ist nicht dein Kind. Sind es irgendwelche Unterhaltslasten aus der väterlichen Vergangenheit, dass dich das so ärgert? Denn als Eltern sollte es einen doch freuen, wenn sein Kind sich weiterbildet und nach Höherem strebt. Was die Finanzierung betrifft, gibt es da nicht elternunabhängiges Bafög? Und wenn es einem finanziell nicht weh tut, würde ich auch als Eltern noch ein bisschen unterstützen. Dazu noch ein Studentenjob, mit einer Ausbildung findet er vielleicht in der Branche gut etwas.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Tai

Er will selbst nicht arbeiten, sondern finanziert werden und ist auch sonst sehr problematisch. Seine Mutter kann ihn nicht einfach finanzieren. Es ist ihr meiner Meinung nach nicht zuzumuten, dass sie nun von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit umschwenkt, d. h. ihre Stelle wechseln muss, um den Sohn zu finanzieren. Nein, es ist nicht mein Kind und auch keine Unterhaltslast aus der väterlichen Vergangenheit. Mich ärgert es wirklich sehr, wie er seine Familie schikaniert. Ich könnte ihn schütteln, aber das ginge dann für mich schlecht aus. Zu uns ist er immer sehr nett, wenn wir ihn sehen, aber wir sehen ihn ja auch nicht so oft.


Flirrengel

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Auftiegsbafög beantragen - den bekommt er mit Sicherheit! Ca. 800 Euro im Monat, die er auch nicht wieder zurückzahlen muss! Generell ist es doch super, wenn sich jemand weiterbilden möchte!


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Flirrengel

Gibt es für das Aufstiegsbafög eine Altersgrenze?


Flirrengel

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Nein, glaube ich nicht. Und wenn, dann wird es ihn in dem jungen Alter nicht treffen! Ihr müsst Euch halt durch eine Papierwüste arbeiten, aber es lohnt sich! Macht schnell, diese Woche noch, dann gibt es für Oktober evtl. auch noch den Zuschuss! Alle Anträge könnt ihr im Internet runterladen, helft ihm! Meine Tochter hätte es alleine nicht geschafft.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Flirrengel

Jetzt läuft das schon alles. Dieses Jahr geht er ja noch in die Technikerschule, wo im Sommer dann die Abschlussprüfungen sein werden. Das ist nicht das Thema. Ich habe wegen des Studiums gefragt, das erst nächstes Jahr im Herbst beginnen würde, und da ist er dann schon 24 1/2 Jahre alt. Ich weiß nicht, wie lange er BaFöG ... bekommen kann, wenn Kindergeld, Familienkrankenversicherung ... schon mit 25 Jahren endet.


Flirrengel

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Informiert Euch doch auf der entsprechenden Internetseite - es könnte für beide Aufstiegsausbildungen etwas geben. Man kann am zuständigen Amt anrufen....die helfen wirklich gut weiter. Im schlimmsten Fall verschenkt ihr jedes Monat 800 Euro!