Mitglied inaktiv
Hallo, die Kinderbetreuungskosten kann man ja in der Kindergartenzeit zu 2/3 absetzen. Bedeutet das man bekommt die kompletten 2/3 mit der Steuer zurück oder nur einen bestimmten Prozentsatz aus den 2/3?
Ma kann pro Jahr für jedes Kind zwei Drittel aller Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro steuerlich geltend machen. Bsp.: Die Kindergartenkosten betragen jährlich 2.400 Euro. 2/3 der Kosten, also 1.600 Euro kann man nun bei der Steuer als "Werbungskosten" deklarieren. Haben die Eltern (beide berufstätig) einen Steuersatz von 25 Prozent, zahlen sie somit für die 1600 Euro (die 2/3 von den 2400 Euro) keine Steuern, sparen also 400 Euro (Steuersatz 25%, bzw. 25% von 1600 Euro) an Steuerzahlungen in diesem Jahr. Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nur einen bestimmten Prozentsatz zurück.
Die letzten 10 Beiträge
- Tochter fast 19 Monate alt steht immer unter Strom
- Kindergarten Eingewöhnung
- Zahn abgebrochen 16 Monate
- Röntgen lassen oder nicht
- Mein Kind schläft nachts sehr schlecht
- Echolialie mit 3,5 Jahren
- Brille 14 Monate
- Kloverweigerung
- Sonnencreme abwaschen
- Suche Erfahrungen von Eltern von Kindern mit Autismus - Achtung lang