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Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Tat.jana

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Liebe Mit- Muttis! Vielleicht wart ihr auch in einer ähnlichen Situation oder habt Ahnung davon und könnt mir weiterhelfen- Ich bin unbefristet angestellt und habe 30 Tage Jahresurlaub. Anfang 2020 wurde ich schwanger. Ich war von April bis September 2020 im Beschäftigungsverbot und anschließend bis Januar 2021 im Mutterschutz. Im Jahr 2020 habe ich KEINEN Urlaub nehmen können - wegen Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Im September endet meine Elternzeit. Nun werde ich den Arbeitgeber wechseln. Habe ich, bei meinem"alten" Arbeitgeber denn Anspruch auf Urlaub aus dem Jahr 2020? Ich habe das Gesetz so verstanden, dass mir alle 30 Tage Urlaub zustehen, auch wenn ich im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz war. Ist das korrekt? Wäre für eure Erfahrungen und/oder Wissen dankbar!


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

du hast die antwort bereits mehrfach erhalten.


Tat.jana

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich habe in genau zwei Elternforen und einem Expertenforum gefragt. "Zig Foren" würde ich das nicht nennen. Da hast du eine andere Wahrnehmung und das ist in Ordnung. Um deine Frage zu beantworten- Ich möchte einfach mehr Personen erreichen, die meine Frage lesen und mir eine Antwort schreiben oder mir kompetent weiterhelfen können. Es ist auch mein gutes Recht mir mehrere Quellen zu suchen. Wenn ich im Internet recherchiere, weil ich zum Beispiel eine bestimmte Zubereitungsart ausprobieren will- nehme ich ja auch nicht nur die erste Seute die mir Google anzeigt. Nein ich schaue mir mehrere Seiten an, vergleiche, vergewissere mich oder bekomme Hinweise die ich auf den anderen Seiten nicht bekommen habe. Wieso stört es dich so sehr, dass ich auf drei Foren geschrieben habe? So sehr dass du dir die Mühe machst mir zu antworten? Verstößt es hier gegen das Regelwerk auf mehreren Foren zu schreiben? Dann melde mich doch bitte und sorge dafür, dass mein regelwidriges Verhalten konsequent bestraft wird. Wenn es nicht gegen das Regelwerk hier verstößt dann musst du wohl damit leben, dass es dir nicht jeder im Leben recht machen muss und auch nicht will. Und dass Menschen nun mal Dinge tun auf die du keinen Einfluss hast - so sehr und so oft du dich auskotzt hier. Deal with it.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

bist du im wahren leben auch so? dann wundert mich nix :-)


Tat.jana

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Inwiefern hat meine Antwort was mit dem wahren Leben zu tun? Und was wundert dich da nix mehr? Das ich Kündigungsfristen hab? Oder Fragen stelle? Oder wolltest du einfach nur irgendwas zurück schreiben? Voll stumpf die Aussage.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Also wenn ich richtig informiert bin und es bei einer Kollegin richtig in Erinnerung habe, dann steht dir dein Urlaub weiterhin zu. Er verfällt nicht. Aber mein Halbwissen hilft dir wahrscheinlich gerade nicht weiter… sorry. Liebe Grüße Eva


mellomania

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Sie hat aber kein Anrecht ihn zu nehmen!! Wenn der AG nicht zustimmen wird, wird ausbezahlt. Das wurde ihr schon mehrfach mitgeteilt. Das blickt sie nicht!


Tat.jana

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wie kommst du darauf das ich irgendwas nicht verstanden habe? Kannst du mir bitte das Gesetz nennen indem das steht?


Tat.jana

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Danke Eva für deine nette Antwort!


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

urlaub ist IMMER genehmigungspflichtig. du kannst doch keinen urlaub einreichen und daheim bleiben ohne dass der chef das genehmigt. ts