Mitglied inaktiv
Hallo, mein Sohn wird im Mai 2 Jahre alt und mein Erziehungsurlaub läuft aus. Dann muss ich Vollzeit wieder arbeiten. Eigentlich sollte er für die Zeit zur Oma, die ist leider jetzt krank geworden und kann ihn nicht nehmen. Wir wohnen auf dem Land und hier gibt es fast keine Möglichkeiten ein Kind unter 3 Jahren in den Kindergarten zu bekommen. JEtzt hatte ich einen Kindergarten im näheren Umkreis gefunden, der meinen Sohn aufnehmen würde, WENN... er nicht aus einem anderen Kreis kommen würde. Bis letzten Sommer war es kein Problem, jetzt hat sich wohl rechtlich etwas geändert und sie dürfen keine Kinder aus einem anderen Kreis aufnehmen, was blöde ist, weil zwei Km weiter fängt halt das andere Kreisgebiet an (Kiga ist von mir 7 km entfernt). Sondergenehmigungen wurden lt. Leitung des Kigas bereits vom JUgendamt abgelehnt (z.B. bei GEschwisterkindern, wenn das ältere Kind bereits im Kiga ist, darf das jüngere Kind nicht mehr aufgenommen werden...). Unter vorgehaltener Hand wurde dann gesagt, dass ich ja den Wohnsitz meines Sohnes "verlegen" könnte, dann wäre die Aufnahme kein Problem. Toll! Meine Schwester würde mir da zwar helfen (sie wohnt in diesem Kreisgebiet), aber mache ich mich damit nicht strafbar? Außerdem: was bedeutet es, wenn mein Sohn irgendwo anders gemeldet ist als ich? Welche KOnsequenzen hätte das alles? Hat irgendjemand Ahnung von solchen Sachen und arbeitet vielleicht auf einem Amt? Ich bin echt verzweifelt, da würde ein Kindergarten meinen Sohn gerne aufnehemen und es geht nicht, weil wir in einem anderen Kreis wohnen. Ist das nicht zum Haareraufen? Im voraus schon mal herzlichen Dank für EUre Tipps. Viele Grüße, Sandrinchen
meld dich und deinen sohn als zweitwohnsitz bei deiner Schwester ich musste das jetzt genauso machen, bin bei der Mutter meines Freundes gemeldet und in meiner neuen Wohnung, denn der Ort ist zwar nur 2km weiter, aber ich gehöre zu wehrheim, und Chyara muss in Usingen in den Kiga gehen, denn ich gehe dort auch zur Schule ist kein Problem!
Hallo, wir werden es auch mit Zweitwohnsitz bei den Großeltern machen, damit meine Tochter trotz Umzug vorab noch in ihrem alten KiGa bleiben kann. Rechtliche Nachteile kenne ich keine. Es reicht, denke ich, auch, wenn nur das kind den Zweitwohnsitz bekommt.
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